Hallo liebe Wissende!
Ein Vater (Sozi) will seinem Sohn (ebenfalls Sozialhilfeempfänger) sein Haus (fast bruchreif) zukommen lassen. Eine Schenkungssteuer oder spätere Erbschaftssteuer würde sich der Beschenkte/Erbe niemals leisten können. Gibt es eine Lösung, damit der Sohn im Haus verbleiben kann?
Mit freundlichem Gruss
-Micha-
Ja…
Die Freibeträge sind üblicherweise ausreichend hoch, um das Standard-EFH steuerfrei zu stellen. Wenn es um einen Palst geht, mag es anders sein.
Für die ErbSt gem § 16 Nr. 2 ErbStG 205.000 € bei vererbung an das Kind. dabei wären vom Wert übernommene Verbindlichkeiten mindern zu berücksichtigen…
ich denka also, ein Sturm im Wasserglas