Verein - Erben, schenken oder wie sonst?

Liebe Leute - hier mal eine Frage zur Vereinsmeierei. Ein Hausbesitzer möchte sein Haus einem armen Verein kostenfrei zukommen lassen.

a) Muss dieser (normale) Verein ebenso Schenkungs- oder Erbschaftssteuern zahlen, wie normale Beschenkte/Erben?
b) Ist dies bei einem gemeinnützigem Verein anders?

Wenn der Hausbesitzer sein Haus einem Verein für 1 € verkauft, richtet sich die zu zahlende Steuer trotzdem nach dem Verkehrswert?

Gruss -Micha-

Tach…

auch ein Verein, der erbt oder andere unentgeltliche Zuwendungen erhält, muß grundsätzlich ErbSt zahlen…sogar in der höchsten Steuerklasse, weil er logischerweise nicht mit dem Schneker/Erblasser verwandt ist.

Die Zuwendung von Grundbesitz, der für Zwecke der Volkswohlfahrt der Allgemienheit ohne gestezliche Verpflichtung zugängch gemacht wird, ist áber steuerbefreit, wenn die jährlichen Kosten die Einnahmen übersteigt.

Steuerbefreit sind auch Zuwendungen an gemeinnützige Personenvereinigungen. Dazu würde auch ein gemeinnütziger verein zählen. Es wäre daran zu denken, dass unser Gönner die Immobilie zu Lebzeiten zuwendet. Das wäre eventuell eine Sachspende, die er als Sonderausgabe in bestimmten Grenzen steuerlich absetzen kann