Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz

Hallo

vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben wie die
Handhabung zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz
ist.
Ein Beispiel, die Person A war Gesellschafter mit 49% an einer
GMBH vor ca. 15 Jahren.
Durch den Geschäftsführer dieser Gesellschaft wurde vor
ca.15 Jahren das Insolvenzverfahren für die Gesellschaft eröffnet
und ich glaube Mangels Masse eingestellt.
Die Person A hat aus der Tätigkeit als Gesellschafter teilweise
mit ihrem Privatvermögen gehaftet.
Leider sind die Verbindlichkeiten so hoch das Person A es nicht
schaffen kann diese zu begleichen.
Jetzt nach 3 jähriger Arbeit im Angestelltenverhältnis wurde
Person A auch noch arbeitslos.
Person A muss nun Insolvenz anmelden, denn die Schulden belaufen
sich auf über 700.000 Euro.
Welches Insolvenzverfahren müßte Person A beantragen ?
Eine Klärung wie Person A so was erledigen könnte würde mich
interessieren.

mfg
Seifert

Eine Klärung wie Person A so was erledigen könnte würde mich
interessieren.

Hallo,

i.d.R. Verbraucherinsolvenz nur, wenn keine Arbeitnehmer im
Boot der Gläubiger sitzen und nicht mehr als 20 ehem.
unternehmerische Gläubiger sind. Am einfachsten ist ein Anruf
beim zuständigen Insolvenzgericht.

Mfg vom

showbee

Danke für die Info,

es sitzen keine Arbeitnehmer im Boot, es sind aber mehr als
20 Gläubiger, die sind aber mittlerweile aus beiden Bereichen
gewachsen. Also auch Privat jetzt bei den Gläubigern dabei.
Wobei der Schuldbetrag von der Höhe her aus der
Gesellschaftertätigkeit stammt.

mfg
Seifert

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Hallo,

hier ein paar google-Treffer:

http://www.wprmaier.de/news/0103int/20010310.htm
http://www.iff-hamburg.de/6/aktuell-011203-01.html
http://www.tmbnet.de/steuerberater/20010310.htm

ich tippe auf Regelinsolvenz.

Mfg vom

showbee

Hallo

Ebenfalls Hallo !

hier wird Ihnen geholfen:
http://www.f-sb.de

dort unter - Foren -

Sehr empfehlenswert !
Gruss Alf

Moin,

das ist so ein Grenzfall. Die Unterscheidung geht immer mehr in Richtung der Frage, ob Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen (Löhne, Lohnsteuer, Berufsgenossenschaft, Sozialversicherung, SOKA-Bau etc.) bestehen. Mehr als 20 Gläubiger sprechen eher, aber nicht zwangsläufig für eine Regelinsovlenz.

Für eine Regelinsolvenz sprechen außerdem unübersichtliche Vermögensverhältnisse. Das kann m.E. auch bei komplizierten Rechtsfragen bezüglich der Verbindlichkeiten der Fall sein. Die Überprüfung z.B. der Rechtmäßigkeit von Forderungen aus Geschäftsführerhaftung ist im Vergütungsrahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ursprünglich nicht vorgesehen.

Wie schon gesagt: Im Zweifel das Gericht fragen. Oder, noch besser: Einen tätigen Insolvenzverwalter aufsuchen, die Sache mit ihm besprechen, welches Verfahren es sein soll und einfach den jeweiligen Antrag stellen. Verwalter tendieren üblicherweise in Richtung Regelinsolvenz, das hat an den meisten Gerichten den Nebeneffekt, dass man weiß, wer Verwalter wird, bei Verbraucherinso muss man erst die außergerictlihe Schuldenbereinigung durchlaufen und bekommt dann einen Treuhänder nach dem Zufallsprinzip. Sollte das Gericht bzgl. des Antrags anderer Meinung sein und z.B. bei einem Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens ein Verbraucherinsolvenzverfahren daraus machen wollen, wird es dies begründen. Dann kann man sich immer noch was überlegen.

Gruß Oskar

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