Unterhalt für Ex-Frau

Hallo,

angenommen, eine Ehe wird geschieden, der Ex-Mann zahlt Unterhalt für die Frau, bis diese eine neue eheähnliche Gemeinschaft eingeht, sie ein gemeinsames Kind bekommen und so der Unterhaltsanspruch erlischt.
Trennt sich jetzt diese Frau von ihrem neuen Freund - was dann? Muss dann der Ex-Mann wieder Unterhalt zahlen? Ist der neue Freund auch für den Unterhalt der Frau verantwortlich?
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.

Vielen Dank,
S

Hallo Sonja,

bei dieser Kontellation gibt es mehrere Varianten:

  • Kind unter 3 Jahren
    In diesem Fall ist der Vater des unehelichen Kindes bis zum Kindesalter von 3 Jahren zum Betreuungsunterhalt verpflichtet. Dieser beträgt ohne vorheriger Berufstätigkeit mindestens 730,- € pro Monat, ansonsten 840,- €. Abhängig ist die Höhe der Zahlungen vom Lebensstandard der Mutter (Bemessungsgröße ist u. a. das Einkommen vor der Geburt) und die Leistungsfähigkeit des Vaters. Nicht angerechnet wird das Erziehungs- und Kindergeld.

  • Kind über 3 Jahre
    In diesem Fall ist der Vater zur Zahlung des Kindesunterhaltes verpflichtet. Die Mutter hat dagegen keine Ansprüche mehr.

Solange die Mutter ein ausreichendes Einkommen hat, wird es schwierig, den Ex-Mann zu Zahlungen zu bewegen. Ist dies nicht der Fall, ist es durchaus möglich, dass die Unterhaltsansprüche wieder aufleben. D. h., er muß zahlen, selbst wenn er nicht der Vater und das Kind der Grund ist, dass die Mutter nicht oder nur in geringem Maße arbeiten kann. Die Urteile hierzu lassen keine eindeutige Richtung erkennen, sondern sind Fall zu Fall Entscheidungen. Im schlimmsten Fall erhält die Mutter Sozialleistungen, z. B. Hartz IV und die Ämter versuchen nun, von den Angehörigen der Mutter und damit auch vom Ex-Mann das Geld wieder zu bekommen.

Zwei Beispiele:
Frau (A) mit Kind erhält keinen Unterhalt, findet Arbeit und kann sich selbst versorgen. Ex-Mann (B) zeugt mit einer anderen ein Kind, diese Frau erhält Sozialleistungen, da B nicht leistungsfähig ist. Das Sozialamt wollte nun mit Androhung von Lohnpfändung Geld von A, da sie ja mal mit B verheiratet war. Ein Brief von einem guten Rechtsexperten hat dann weitere Versuche des Sozialamtes verhindert.

Tochter erhält nach Scheidung Sozialhilfe. Ihr Vater mußte von seiner Rente monatlich einen Teil zurückzahlen.

Mehr Auskünfte erteilt hierzu das örtliche Jugendamt und ein Familienanwalt.

Viele Grüße
Jekyll (IANAL)