EC Kartenabbuchung nach 12 Monaten

Ein Kino nimmt eine EC-Kartenabbuchung für einen Kinobesuch vor, der 12 Monate zurückliegt. Es kann nicht mehr nachvollzogen werden, ob damals bar oder mit EC-Karte bezahlt worden ist oder ob ein Angebot des Kinos damals überhaupt genutzt worden ist. Ist eine Abbuchung nach einem solchen Zeitraum noch rechtens? Verstößt das nicht gegen die guten Sitten? Die Bank kann die Buchung nicht stoppen. Wie könnte man gegen die Buchung vorgehen, falls sie nicht rechtens ist?

Hallo erstmal,

da die Verjährungsfrist auch für Kinokarten drei Jahre betragen dürfte, wäre eine berechtigte Forderung noch nicht verjährt.

Gegenmassnahmen sind nicht angebracht, solange nicht einmal klar ist, ob die Forderungen nicht doch berechtigt sind. Dass das Kino die nötigen Daten zur Abbuchung hat, ist eher ein Indiz dafür.

Bleibt eigentlich nur die höfliche Rückfrage nach einem Beleg.

Gruß!

Horst

Wie wäre es wenn sich derjenige an den Abbucher wendet, ihm erklärt, dass er sich nicht erinnern kann mit der Ec-Karte dort vor so langer Zeit gezahlt zu haben und um eine Kopie des von ihm angeblich unterschriebenen Belegs bittet. Er würde sonst die Lastschrift zurückgehen lassen müssen, da er Zweifel daran habe, dass diese berechtigt sei.

Da die wenigsten Firmen Lust auf das umständliche Mahnverfahrn haben, wird er den Beleg höchst wahrscheinlich erhalten.

Es kann sich bei genanntem Fall ja auch nur um das Lastschriftverfahren handeln, da bei einerer Zahlung mit PIN die Buchuzng sofort ab von Konto wäre.

Verjährt ist die Fordrung auch nicht, also hat der Kinobetreiber auch ein Recht auf sein Geld.

Gruss Ivo

Laut Bankauskunft ist es tatsächlich eine EC-Kartenabbuchung. Eine solche kann von der Bank nicht zurückgebucht werden. Normalerweise hätte diese sofort gebucht sein müssen. Das alles ergibt noch keinen Sinn. Sowohl der Belastete, wie auch die Bank haben den Abbuchenden angeschrieben, um mehr Klarheit zu bekommen.