Mal nee Frage und zwar ich habe bis jetzt die sogenannten Zauberpilze (Stropharia Cubensis) immer ohne gewerbe usw. verkauft da ich mich vor Anfragen kaum retten kann spielen ich mit dem Gedanken das ganze Öffentlich zu verkaufen !
Wie sieht das aus kann ich das machen wenn ich ausdrücklich darauf verweisse das was weiss ich das ganze nur Ähhhhhhhhh zu Anschauungszwecken verkaufe?
Kann ich das machen oder müssen die verpackt sein (Duftkissen) gibt es ein Gesetzt darüber wo kann ich mich mal schlau machen? Wie ist das alles geregelt?
Hör mit dem Mumpitz auf
Ich habe als Staatsanwalt mal gegen einen ermittelt, der hatte aus „Engelstrompete“ „Tee“ gekocht und das Zeug bei einer Party seinen „Kumpels“ zu trinken gegeben. Ein „Kumpel“ sagte: „Engelstrompete kenn ich“, trank den „Tee“, fiel in berauschtem Zustand in ein Wasserbecken und ertrank. Der „Teekocher“ ist wg. fahrlässiger Tötung verurteilt worden, obwohl „Engelstrompete“ genau wie Deine Pilze nicht verboten ist und obwohl der „Kumpel“ wußte, was er trinkt.
Also laß das mit den Pilzen bleiben. Spätestens wenn sich einer mit den Dingern vergiftet hat, wirst Du vor Gericht stehen.