Problem Abschleppen

Gestern kam ein Leserbrief in unserer Zeitung. Die Einfahrt/Ausfahrt aus einer Tiefgarage war zugeparkt. Die Autofahrerin wollte nicht lange warten und hupte zuerst kräfig. Als niemand kam, ging sie ins benachbarte Kino und bat um eine Durchsage, dies wurde abgelehnt. Nach einer halben Stunde holte sie die Polizei und verlangte, dass die Autos abgeschleppt werden. Diese erklärte ihr, dass sie dann die Abschleppkosten übernehmen und dann von den Autobesitzern einklagen könne. Sie hat darauf verzichtet, weil sie das nicht riskieren wollte und wartete 1 weitere Stunde, bis die 1. Autofahrerin kam. Die kassierte ein saftiges Busgeld und verschwand.
Ich dachte immer, wenn meine Garage zugeparkt ist, darf die Polizei abschleppen lassen und der Autofahrer bekommt dann das Auto erst wieder, nachdem er die Abschleppkosten bezahlt hat.
Was ist denn nun richtig?
Moni

Hallo Moni,

die Polizei lässt nur im öffentlichen Raum oder bei Gefährdung Autos abschleppen, z. B. zugeparkte Feuerwehrzufahrten. Im Falle eines zugeparkten Autos oder Privatzufahrt betrifft dies aber private Flächen. Hier ist nicht die Polizei, respekive der Staat, zuständig, sondern derjenige, der das Auto abschleppen lassen möchte. Selbstverständlich kann er im Rahmen einer Schadenersatzklage die Kosten wieder vom Verursacher ersetzt bekommen.

Einfaches Beispiel:
Jemand parkt auf dem Privatparkplatz vor meinem Haus. Das ist ärgerlich, aber meine Privatangelegenheit. Also muss ich mich und nicht der Staat darum kümmern. Umgekehrt darf ich ein Auto ohne Zulassung und TÜV dort abstellen, ohne das ich deswegen einen Strafzettel bekomme.

Viele Grüße
Jekyll

Man darf nicht einfach so hupen. Hupen dient je nach Lage
bestimmten Zwecken, die Anzeige, dass man zugeparkt ist,
und so nicht wegkann, zur weiteren Gestaltung der Freizeit,
ist nicht gesetzlich abgedeckt, und ist Lärmstörung.

Autofahrer sind unter sich, sind sie von anderen
Autofahrern zugeparkt ist das persönliches Pech.
Bussgelder werden aber gerne vergeben, es hätte ja sein
können, dass ein regulärer oder privater Notfall
vorgelegen hätte, und der Zuparker andere an
einem Notfallklinikbesuch oder auch am pünktlichen
Schulbesuch gehindert hätte.
Je nach Schwere und der vom Falschparken ausgehender Gefahr für
die öffentliche Sicherheit, schleppt/lässt abschleppen
die Polizei, notfals rammt sie das Auto weg.
Aber einfach so, das macht sie nicht, man kann ja auch mit
dem Taxi fahren und das Geld vom Zuparker einverlangen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Bussgelder werden aber gerne vergeben

Wenn ich nun also mit dem Bus fahren muss, weil ich zugeparkt bin, vom wem bekomme ich das erwähnte Bussgeld?

Florian.

Hallo,

Wenn ich nun also mit dem Bus fahren muss, weil ich zugeparkt
bin, vom wem bekomme ich das erwähnte Bussgeld?

ganz einfach, du gehst zur nächsten Polizeistation.
Dort wird es dir ausgehändigt, in Bar.

Gruß
Rocco

Hallo!

ganz einfach, du gehst zur nächsten Polizeistation.
Dort wird es dir ausgehändigt, in Bar.

Das ist gut zu wissen. Ich war nur ein wenig durcheinander, weil man Bussgeld ja normalerweise mit nur einem „s“ schreibt, heißt ja Bus und nicht Buss…

Florian.

Moin moin.

ganz einfach, du gehst zur nächsten Polizeistation.
Dort wird es dir ausgehändigt, in Bar.

Das ist gut zu wissen. Ich war nur ein wenig durcheinander,
weil man Bussgeld ja normalerweise mit nur einem „s“ schreibt,
heißt ja Bus und nicht Buss…

Meinte er in seinem ersten Absatz nicht auch das Bußgeld? Die Schweizer z. B. kennen das ß ja nicht, von daher bleibt keine Alternative als Bussgeld.

Im Falle des Zuparkens stellt die Polizei doch auch Bußgelder aus, oder nicht (ähnliches steht auch in der Frage)?

LG
Disap

Hallo:Jekyll

das in dem Leserbrief war ja nun aber eine öffentliche Tiefgarage, keine Private.
Also ich stelle mir das toll vor, ich habe bezahlt, will rausfahren, aber da stehen in der Ausfahrt geparkte Autos.
Hinter mir wird die Autoschlange immer länger, aber wir kommen alle nicht raus.
Ich kann ja das Auto dann auch nicht stehen lassen und mit dem Bus heimfahren, sonst blockiert mein Auto ja die anderen.
Also muß ich unter Umständen bis zum nächsten Morgen da stehen oder ich muß die Abschleppkosten selbst bezahlen.
Das kann doch nicht sein!
Ich glaubs immer noch nicht.
Moni

Hallo Moni

was Jekyll schreibt ist schon richtig. Parkhäuser sind nicht
öffentlicher Grund und deshalb behandelt wie jeder andere
Privateigentümer auch.

Die Autofahrerin hätte sich jedoch über eine Notnummer der
Parkhausverwaltung helfen lassen können, wenn das Parkhaus ohne
Personal betrieben wird.

Gruss
Heinz