Pflegschaft

mister x erhielt unter kuriosen vorwänden usw eine pflegschaft über ein kind.

dafür bekommt er pflegegeld und behält die halbweisenrente des kindes ein.
das kindergeld zahlt er dem kind als taschengeld aus,damit er sich davon schulsachen und bekleidung kauft - auch essen.

darf er das?

Hallo Claudia,

was ist hier gemeint? Klingt eher nach Vormundschaft.
Was ist die Frage? Ob er die Halbwaisenrente einbehalten darf oder ob er das Kindergeld als Taschengeld auszahlen darf?

Wenn es darum geht, dass er das Kindergeld für Schulsachen, Kleidung und Essen auszahlt und sich ansonsten nicht darum schert, dann ist das sicher nicht in Ordnung.

Bitte nochmal klarer darstellen!

Gruß!

Horst

hallo horst,

danke für deine antwort :smile:

was ist hier gemeint? Klingt eher nach Vormundschaft.

ja genau die meinte ich.

Was ist die Frage? Ob er die Halbwaisenrente einbehalten darf
oder ob er das Kindergeld als Taschengeld auszahlen darf?

darf er die halbweisenrente einbehalten?ist die halbweisenrente und das kindergeld nicht tabu?

Wenn es darum geht, dass er das Kindergeld für Schulsachen,
Kleidung und Essen auszahlt und sich ansonsten nicht darum
schert, dann ist das sicher nicht in Ordnung.

eben,aber das ist der fall…ab und zu kauft er mal was für den kühlschrank.

kind y (fast 18) bekommt nur das kindergeld und muss sich davon selbst einkleiden und schulmaterial kaufen.

Bitte nochmal klarer darstellen!

Gruß!

Horst

gruss
claudia

Hallo Claudia,

der Vormund soll zunächst einmal die Eltern ersetzen. Von daher bestehen hier auch die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.
Dass das Einkommen des Kindes grundsätzlich auch für den Unterhalt verwendet wird, ist zunächst mal in Ordnung. Warum Kindergeld und Waisenrente da „tabu“ sein sollen, kann ich nicht sehen.

Natürlich kann der Vormund auch entscheiden, dass das Kind das Kindergeld (quasi als Taschengeld) erhält und bestimmte Dinge selbst davon finanzieren muss. Das ist erstmal eine erzieherische Maßnahme.

Wenn es aber an die Grundversorgung geht, muss diese natürlich sicher gestellt sein. Es wäre unzumutbar, wenn das Kind sich davon selbst ernähren müsste. Es wäre überhaupt unzumutbar, wenn es in dem Haushalt keine geregelten Mahlzeiten gäbe.

Ob es zumutbar ist, dass das Kind sich Schulsachen und Kleidung davon kauft hängt von den Umständen ab. Möglicherweise soll diese Maßnahme ja auch verhindern, dass das Kind sein Geld für Handytöne verplempert.

Fühlt sich das Kind nicht ordentlich versorgt und betreut, sollte es sich vielleicht einmal beim Jugendamt beraten lassen.

Gruß!

Horst

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Hallo Claudia,
ein Vormund/Pfleger wird vom Amtsgericht bestellt und von diesem auch überwacht. Das Pflegegeld ist tatsächlich für die Pflegeperson gedacht, wenn Mister X dies einbehält, ist das in der Tat in Ordnung. Die Waisenrente ist allderings für das Kind zu verwenden- also entweder auf ein Konto einzuzahlen, das den Namen des Kindes trägt, oder halt für den Lebensunterhalt zu verwenden. Hierüber muss der Vormund/Pfleger dem Gericht gegenüber auch Rechenschaft ablegen, also eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausnahmen vorlegen. Wenn du - aus welcher Quelle auch immer - Anhaltspunkte dafür hast, dass die Waisenrente nicht für das Kind, sondern für die persönlichen Bedürfnisse des Pflegers verwendet wird, wäre ein Hinweis an das Amtsgericht angebracht. Dieses wird die Angelegenheit dann prüfen. Sollte das Kind, das, wie du schreibst, schon fast 18 ist, nicht zufrieden sein, kann es ruhig persönlich beim Gericht vorsprechen. Was die Betroffene meint, ist schon von Bedeutung, um sie geht es schließlich.
Wenn ganz konkrete Anhaltspunkte für eine Unterschlagung vorliegen, wäre auch zu überlegen, ob die Polizei eingeschaltet werden muss. Unterschlagung ist nämlich strafbar.