Reichsbanknoten umtauschen ;-)

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Mai 2006

Hallo,

es hat sich jemand folgendes zusammengesponnen:

Er ist im Besitz einer "eine Millionen Mark" Reichsbanknote.

Es steht folgendes drauf
"Eine Millionen Mark zahlt die Riehcbsankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer. Vom 1. Sept. 1923 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden".

Nun ist die Brd ja Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.. Die Bundesbank dann wohl Rechsnachfolger der Reichbank.

Hätte jemand theoretisch Anspruch auf Umtausch der einen Millionen Mark in Summe X Euro?

Wenn ja: welches verhältnis 1:1 Umtauschkurs Reichmark zu Mark Mark zu Euro oder im Kaufkraftverhältnis= 1 BRot?;)

Danke;)

5 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
      Re^2: Reichsbanknoten umtauschen ;-)

      Okey, haben also an alles gedacht. sehr schade ;-)

      Aber danke :)

      Grüße [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  1. Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
    Re: Reichsbanknoten umtauschen ;-)

    Hätte jemand theoretisch Anspruch auf Umtausch der einen
    Millionen Mark in Summe X Euro?
    Unter der Annahme, es gäbe für die Zahlungsverpflichtungen der Reichsbank einen Rechtsnachfolger, und es gäbe keine gesetzliche Grundlage, die bis 1923 ausgegebene Banknoten der Reichsbank mit Einführung der Rentenmark entwertete, ... Wenn ja: welches verhältnis 1:1 Umtauschkurs Reichmark zu Mark
    Mark zu Euro oder im Kaufkraftverhältnis= 1 BRot?;)
    bekämest du zum anzunehmenden Kurstag 20.11.1923 für diese Note den Gegenwert eines Käsebrötchens. Ohne Käse und bereits angebissen. Oder 1/1000 Goldmark.

    Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Inflation_1914...

    Gruss
    Schorsch

    • Antwort von nach 10 Stunden 1 hilfreich
      Da Schorsch es erkannt hat ;-)

      bekämest du zum anzunehmenden Kurstag 20.11.1923 für diese
      Note den Gegenwert eines Käsebrötchens. Ohne Käse und bereits
      angebissen. Oder 1/1000 Goldmark.
      verkauft man diese Banknote - frisch gebügelt - am Besten bei eBay.
      Da kommen mindestens die (unangebissenen) Käsebrötchen für eine Woche
      raus.
      Gruß
      Wilfried

  2. Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
    Re: Währungsgesetz einmal lesen......:-)

    Hallo Sven,

    dann solltest du dir einmal das "Währungsgesetz" sowie das "Umstellungsgesetz" der Allierten von 1948 durchlesen.....:-)
    (Interessanterweise waren diese Gesetze übrigens noch für "Gesamt-
    Deutschland" gedacht.....denn das "Zentrale Geldinstitut des Staates"
    hieß damals noch "Bank deutscher Länder"........erst später wurde daraus
    die "Deutsche Bundesbank").


    mfg

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