Gerichtsbeschluss oder Jugendamt/Wonach halten?

Hallo,

Durch ein Gericht wurde eine Summe X als Unterhalt festgelegt die vom Vater seit dem Beschluss gezahlt wird.
Nun hat der Vater einen Bescheit vom Jugendamt erhalten, das der Kindesmutter mehr Unterhalt fuer die beiden Kinder zustehen. Die Kindesmutter hat Beistandschaften beim JA beantragt.
Wonach muss sich der Vater richten? Ist der Gerichtsbeschluss gueltig bis er durch einen neuen Beschluss aufgehoben wird, oder hat das JA das Recht diesen Beschluss ausser Kraft zu setzten?

Hallo,

wenn der Vater nicht der A… sein will, der jedes Jahr aufs neue unnötige Gerichtsgebühren zahlen muss, weil die Kindesmutter etwas einklagen muss, was ihr zusteht und was der Vater möglicherweise sowieso bezahlen will…
…dann sollte er mit dem Jugendamt die automatische Anpassung gleich vereinbaren. Daqs spart Kosten und Ärger.

Er sollte also mit dem JA sprechen, ob die das einfach und unbürokratisch anpassen.

Gruß

Peter

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