Hallo,
gegeben seien Parteien A und B. A hat B in Deutschland erfolgreich auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Die Schadensersatzsumme liege im untersten fünfstelligen Bereich. B ist unfähig zu zahlen. A läßt sich erfolgreich in Deutschland gegen B einen Pfändungstitel „machen“.
Der Gerichtvollzieher kann bei B in Deutschland nur Bargeld und Sachen im untersten 3stelligen Bereich pfänden.
Darauf setzt sich B in die Schweiz ab. A wird darüber informiert, dass B dort einer nichtselbständigen Tätigkeit mit mittelgutem regelmäßigen Einkommen nachgeht. Das Einkommen werde vom Arbeitgeber von „Flüchtling“ B an B auf B´s schweizerisches Konto überwiesen (in SFR). Der Arbeitgebername sei bekannt.
Die Kontonummer von B in der Schweiz sei Titelinhaber A nicht bekannt.
Wie kann A B nun ASAP in der Schweiz pfänden (Lohnpfändung)?
Wie lange dauert das Verfahren wohl? Welche Institutionen muss A in der Schweiz ansprechen um eine Lohnpfändung von B vorzunehmen? Wie könnte sich B erfolgreich in der Schweiz der Pfändung (die durch A erwirkt zunächst in Deutschland erwirkt wurde) widersetzen?
Kann A B aus der Schweiz ausliefern lassen um in Deutschland durch Beugehaft Geld zu erzwingen?
Danke für Eure Meinungen.
Gruß MS
