Pfänden v. Gehalt,Konto,Bargeld,Sachen i.d Schweiz

Hallo,

gegeben seien Parteien A und B. A hat B in Deutschland erfolgreich auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Die Schadensersatzsumme liege im untersten fünfstelligen Bereich. B ist unfähig zu zahlen. A läßt sich erfolgreich in Deutschland gegen B einen Pfändungstitel „machen“.

Der Gerichtvollzieher kann bei B in Deutschland nur Bargeld und Sachen im untersten 3stelligen Bereich pfänden.

Darauf setzt sich B in die Schweiz ab. A wird darüber informiert, dass B dort einer nichtselbständigen Tätigkeit mit mittelgutem regelmäßigen Einkommen nachgeht. Das Einkommen werde vom Arbeitgeber von „Flüchtling“ B an B auf B´s schweizerisches Konto überwiesen (in SFR). Der Arbeitgebername sei bekannt.

Die Kontonummer von B in der Schweiz sei Titelinhaber A nicht bekannt.

Wie kann A B nun ASAP in der Schweiz pfänden (Lohnpfändung)?

Wie lange dauert das Verfahren wohl? Welche Institutionen muss A in der Schweiz ansprechen um eine Lohnpfändung von B vorzunehmen? Wie könnte sich B erfolgreich in der Schweiz der Pfändung (die durch A erwirkt zunächst in Deutschland erwirkt wurde) widersetzen?

Kann A B aus der Schweiz ausliefern lassen um in Deutschland durch Beugehaft Geld zu erzwingen?

Danke für Eure Meinungen.

Gruß MS

Hallo,

ich stand mal vor einem ähnlichen Problem und hatte absolut keine Ahnung.

Habe dann bei irgendeinem Schweizer Rechtsanwalt in der Nähe des Schuldner-Aufenthaltsortes angerufen und mich durchgefragt.

Ist etwas länger her, aber soweit ich weiß, entsprechen „unseren“ Zwangsvollstreckungsaufträgen die dortigen „Beitreibungsbegehren“. Das kostet Geld, aber das kann man von D aus überweisen, muß also nicht im voraus wie hier z. B. Gerichtskosten vorschießen oder so. Für alles mögliche gibt es Formulare im Internet.

Die sicherste Sache wäre wohl, einen Anwalt in der Schweiz zu beauftragen. Weiß nicht, wie fit der Gläubiger generell in Zwangsvollstreckungssachen ist, sonst könnte man sich mithilfe telefonischer Auskünfte an den einzelnen Maßnahmen „entlanghangeln“.

Mir hat es jedenfalls sehr geholfen, die freundliche RA-Fachangestellte in der Schweiz „auszuquetschen“ :wink:

Ansonsten guck ich auch morgen noch mal in die Akte, was wir da gemacht haben…

LG

Schnägge

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