Hallo,
eine Frage zum 14-Tage-Rückgaberecht (Rückgabe per Post):
Reicht es wenn man die Ware am 14. Tag mit der Post wegschickt, oder muss es am 14. Tag schon beim Verkäufer angekommen sein?
Gruß, Andi
.
Hallo,
eine Frage zum 14-Tage-Rückgaberecht (Rückgabe per Post):
Reicht es wenn man die Ware am 14. Tag mit der Post wegschickt, oder muss es am 14. Tag schon beim Verkäufer angekommen sein?
Gruß, Andi
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Es genügt die rechtzeitige Absendung.
Levay
Jein, Poststempel, im Normalfall
Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis
Jein
Nix jein: § 355 I S. 2 a.E. BGB.
Levay
Jein
Nix jein: § 355 I S. 2 a.E. BGB.
Levay
Hallo,
geht es hier eventuell um ein Online-Geschäft wo wir das Fernabsatzgesätz berücksichtigen können???
Dann reicht der schriftliche Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware. Da muss die Ware noch nicht wieder beim Verkäufer sein.
Gruß
Jörg
geht es hier eventuell um ein Online-Geschäft
Vielleicht. Jedenfalls geht es aber um ein Fernabsatzgeschäft. Schließlich wird ja von „zurücksenden“ gesprochen.
wo wir das
Fernabsatzgesätz berücksichtigen können???
Nein, das gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr. Die Normen stehen jetzt im BGB. Eine davon habe ich zitiert.
Dann reicht der schriftliche Widerspruch innerhalb von 14
Tagen nach Eingang der Ware. Da muss die Ware noch nicht
wieder beim Verkäufer sein.
Nichts anderes habe ich geschrieben. Es handelt sich um eine Sonderregel, denn normalerweise werden Willenserklärungen erst mit dem Zugang wirksam.
Levay