Eine Orchester will bekannte Stücke aus Spielfilmen bei einem Konzert spielen. Das Ganze ist der GEMA gemeldet. Nun soll aber zu jedem Stück der entsprechende (Video-)Filmausschnitt gezeigt werden. Dabei wird im oberen Bildeck das Logo des Orchesters eingeblendet (so wie im Fernsehen z.B. der Sat1-Ball).
FRAGE: Kann es zu irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen kommen?
wenn ich es richtig kapiere, dann bringt ihr zB einen Filmausschnitt von „12-Uhr-Mittag“ zur Musik. In diesem Fall muß eine Erlaubnis des Rechteinhabers her, sonst gibt es Ärger. Also zu jedem Filmausschnitt eine Genehmigung! Die Gema interessiert sich nicht dafür, weil die nur für die öfentl. Aufführung kassiert und keine Recht vergeben darf.
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