Wespennest ?

Hallihallo leute,
mal ne Frage so am Rande:
Meine Eltern haben eine Wohnung vermietet und es gibt KEINE Probleme - auf beiden Seiten :smile:
Gestern ruft jedoch der Mieter an und berichtet, er habe ein riesiges Wespennest auf dem Balkon. Es hänge an der Markise und er wolle nun, daß meine Eltern es beseitigen lassen!
Ist das Sache des Vermieters? Der Typ muß ja über WEochen dem Bau des Nests beigewohnt haben. Da hätte er den Mund ja schon früher aufmachen können.
Was meint Ihr?
Danke + Gruß,
Michael

Hi Michael,

vorher würde ich mich vorsichtshalber beim Forstamt oder der Stadtgärtnerei erkundigen. Wenn Deine Eltern Glück (oder Pech) haben dürfen Sie das Nest aus Artenschutzgründen nicht beseitigen /-lassen.

Bye
Rolf

Stadtgärtnerei erkundigen. Wenn Deine Eltern Glück (oder Pech)
haben dürfen Sie das Nest aus Artenschutzgründen nicht
beseitigen /-lassen.

Habe letztens dazu was im TV gesehen, sie dürfen es beseitigen lassen, aber die Tiere nicht töten. Die Feuerwehr macht sowas nichtmehr. Man muss einen Schädlingsbekämpfer beauftragen, der die Tiere mit einer Art Staubsauger lebend fängt und in einem Karton irgendwo in freier Wildbahn wieder aussetzt.

Tschüss
Merit

Hi Rolf,

für die Beseitigung eines Wespen-Nestes ist IMMER der Vermieter verantwortlich.

Sorry, ich kriege schon Ausschlag, wenn ich nur „Wespen“ höre.

Liebe Grüße

Tessa

Ausräuchern und keinen unnötigen Aufwand treiben
Ich habe 1997 auf dem Dachboden ein Wespennest von 15cm Durchmesser mit normalem Ungezieferspray ausgeräuchert. Schnell an das Nest herangehen, ehe die Wespen was merken, und unten in die Öffnung des Nestes hineinsprühen. Kommt ein „Gegenangriff“, dann die Luft um das Nest herum einnebeln.

Das ganze ökologisch korrekte Einsammeln und Wiederaussetzen des Ungeziefers ist für mich Scharlatenerie. Ich bin übrigens absolut unökologisch, töte Mistviecher mit Chloräthylspray, wasche mein Geschirr mit Spülmittel ab, benutze Seife, schere mich einen Dreck um BSE (das verseuchte Rindfleisch ist schon lange gegessen), gehe auch mal zu McDonalds essen, trinke weder Rosmarin- noch Thymiantee und bin deswegen auch gesund und ohne Pickel.

Django

Hallo Michael,

Ist das Sache des Vermieters?

Ja!

Der Typ muß ja über WEochen dem

Bau des Nests beigewohnt haben. Da hätte er den Mund ja schon
früher aufmachen können.

Das stimmt allerdings,vor allen Dingen,da so ein Nest nicht übers Wochenende entsteht.Das dauert schon länger.
Die Beseitigung ist regional verschieden geregelt,bei uns werden die Biester jedes Jahr vom Kammerjäger gekillt.Kostet 90,–DM.
Vor Djangos Rat kann ich allerdings nur warnen.Sowas geht in einem von 1000 Fällen gut.In einem mittleren Nest leben bis zu 6000 Wespen.Also kann man sich vorstellen,das Du „High-Life“ hast
wenn Du da unbedarft rangehst.
Gruß Sebastian

Hallo Ihr alle,

Vor Djangos Rat kann ich allerdings nur warnen.Sowas geht in
einem von 1000 Fällen gut.In einem mittleren Nest leben bis zu
6000 Wespen.Also kann man sich vorstellen,das Du „High-Life“
hast wenn Du da unbedarft rangehst.

Hahahahah…besser als jeder Hitchcock-Thriller…packe Ichs VOR den Wespen weg zu sein, oder nicht ??

Dennis

*derbevorzugtVORWERKStaubsaugerfürsolcheAttackennimmt*

Ein solches Problem hatten wir auch, da hatten sich die Biester aber in dem Rolladen kasten eingenistet, und fingen an sich durch den Wand Putz zu nagen :frowning: Die Dinger kleterten schon aus allen Ritzen! Der Rolladen ließ sich auch nur mit sehr viel gewalt wieder schließen (die Wespen hatten die Hohlräume in dem Rolladen als Nest mitbenutzt).

Ich brauchte eine ganze Dose Insektenspray, und trug mindestens einen Wespenstich davon (AUAAA!) bin glücklicherweise nicht allergisch.

MfG,

Noel

Erstaunlich…
es gibt noch vernünftige Menschen!

Allerbeste Grüße von Micha!

P.S. Was noch fehlte Müll kann man überhaupt nicht trennen…

hat nur eine Silbe!

Hallo Michael,

nach all den radikalen Vorschlaegen jetzt mal ein paar sachliche Infos:

  1. Das Wespennest muss schon den ganzen Sommer dort haengen, denn die ueberwinternden Jungkoeniginnen gruenden bereits im Fruehjahr ihren neuen Staat.

  2. Das Wespennest wird nicht mehr lange bevoelkert sein, denn im September sterben alle Wespen bis auf die Jungkoenigin (nur sie ueberwintert)

  3. Wespennester werden nur immer fuer eine Saison genutzt.

  4. Wespen fressen unter anderem auch jede Menge Stechmuecken (ich wohne nahe der Rheinauen, da ist sowas ganz nuetzlich)

Alles in Allem hast Du nun folgende Moeglichkeiten:

  1. Du gehst davon aus, dass der Mieter schon den ganzen Sommer mit den Tieren lebt. Dann wird er wohl auch die letzten zwei oder drei Wochen durchhalten (allerdings sind die Wespen waehrend dieser Zeit sehr stark an Suessigkeiten interessiert), waehrend ihr euch „ueber die rechtliche Lage erkundigt“

  2. Weil sie ohnehin nicht mehr lange zu leben haben raeucherst du sie selber aus, mit dem entsprechenden Risiko.

  3. Du beauftragst Fachleute mit den entsprechenden Kosten.

Gruss, Niels

Danke - wenn auch Unverständnis
Danke erst mal für Deine und alle anderen Antworten.

Trotzdem trifft es bei mir für Unverständnis! Ich finde, der mieter hat doch seelenruhig mit angeschaut, wie das Nest Woche für Woche größer wurde und allmählich auf seine jetzige Größe von ca. 30x15 cm anwuchs. Es hängt wie eine große Beule an der Markiese :smile:
Richtig: (unten gehts weiter …)

  1. Das Wespennest muss schon den ganzen Sommer dort haengen,
    denn die ueberwinternden Jungkoeniginnen gruenden bereits im
    Fruehjahr ihren neuen Staat.

  2. Das Wespennest wird nicht mehr lange bevoelkert sein, denn
    im September sterben alle Wespen bis auf die Jungkoenigin (nur
    sie ueberwintert)

  3. Wespennester werden nur immer fuer eine Saison genutzt.

  4. Wespen fressen unter anderem auch jede Menge Stechmuecken
    (ich wohne nahe der Rheinauen, da ist sowas ganz nuetzlich)

Alles in Allem hast Du nun folgende Moeglichkeiten:

  1. Du gehst davon aus, dass der Mieter schon den ganzen Sommer
    mit den Tieren lebt. Dann wird er wohl auch die letzten zwei
    oder drei Wochen durchhalten (allerdings sind die Wespen
    waehrend dieser Zeit sehr stark an Suessigkeiten
    interessiert), waehrend ihr euch „ueber die rechtliche Lage
    erkundigt“

Ich denke auch, daß das Problem sich mit dem ersten Frost von alleine löst. Aber er hätte die kleinen Biester schon zu Anfang vertreiben müssen, bzw. sobald er den Bau bemerkte dem Vermieter bescheid geben müssen. Ich kann ja auch nicht das Waschbecken übertröpfeln lassen und dann die Versicherung anruifen und den Wasserschaden melden. Irgendwo muß da doch ne Grenze sein! Sozusagen das selbstverschulden.

Liege ich da sooooo falsch ???

Michael

Die Zeit geht auch noch rum…

Irgendwo muß da doch ne
Grenze sein! Sozusagen das selbstverschulden.

Liege ich da sooooo falsch ???

Nein, wir sind ja schließlich nicht im „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“, wo man andere für die eigene Dummheit verklagen kann.

Verweise Deinen Mieter auf die o.G. Fakten und die „strengen“ Umweltschutzbestimmungen, und er wird die drei oder fünf Wochen noch klaglos rumbringen, als „Strafe“, daß er erst jetzt damit kommt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist. So schlimm sind die Viecher nun auch wieder nicht. Nur manche Leute (meine Schwester z.B., werden total hysterisch, wenn ein gelb-schwarz beringtes Tier angesummt kommt)

Michael

Dennis

Hi,

Irgendwo muß da doch ne
Grenze sein! Sozusagen das selbstverschulden.

Ich denke das auch, bei KFZ gibts die „Schadenminderungspflicht“ - ich denke das trifft hier auch zu, will heißen, derjenige, dem der Mangel auffällt, muss alles tun, um den Schaden gering zu halten, soweit ihm das zuzumuten ist -> dies ist hier nicht geschehen.

Gruß,
Micha

Ich bin zwar kein Experte im deutschen Recht, allerdings glaube ich, dass die Rechtslage der österreichischen ähnlich sein wird. Es ist natürlich Sache des Vermieters das Wespennest zu beseitigen. Es handelt sich dabei jedenfalls nicht um einen Schadenersatzanspruch, daher keine Schadensminderungspflicht, sondern um eine vertraglich übernommene Verpflichtung. Der Vermieter ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Gebrauch des Bestandobjekts zu geben. Der Gebrauch ist allerdings durch ein Wespennest beeinträchtigt, daher die Verpflichtung zur Beseitigung.

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