Hallo,
ich versuche mal, die Problematik allgemein, kurz und knapp zu formulieren:
Person A ist Vater von 2 Töchtern aus seiner ersten Ehe. Tochter B ist volljährig und arbeitet, ohne Unterhaltsanspruch an A. Tochter C wird noch in diesem Jahr 18, bezieht Unterhalt vom Vater, war bis jetzt nicht bestrebt, einen Schulabschluß oder eine Ausbildung zu erreichen (schwänzen, Verhalten fragwürdig…) und ist jetzt schwanger.
Wie geht es jetzt weiter? Person A (Vater) ist in zweiter Ehe verheiratet, hat noch einen 2-jährigen Sohn. Nach einer sehr schwierigen Zeit (Hartz IV) aus eigener Kraft wieder aufgerappelt und dabei, einen großen Schuldenberg (überwiegend aus erster Ehe) abzutragen. (U.A. den aufgelaufenen Unterhalt für C, der ein halbes Jahr nicht gezahlt werden konnte).
Wie ist die rechtliche Grundlage in dieser neuen Situation? Wer muß denn für das Kind von C aufkommen? Wir gehen mal davon aus, dass der Kindsvater den Unterhalt für das Kind bezahlen muß, aber auch für die Mutter? Die Mutter © wohnt ihrerseits noch bei der Mutter, die sowohl Kindergeld als auch Unterhalt bezieht. Muß der Unterhalt für C normal weiter gezahlt werden und wenn ja, von wem?
Ziemlich kompliziert, finden wir, vielleicht kennt sich jemand in der Thematik aus und kann uns einen Rat geben.
VG
stella
Hallo Stella,
ich seh da nichts Kompliziertes. Was soll die bisherigen Umstände ändern? Nur weil C jetzt selbst ein Kind erwartet, will der Vater ihr nichts mehr zugestehen? Eher peinlich…
Gruß!
Horst
Hallo,
Hallo
Tochter C wird noch in diesem Jahr 18, bezieht Unterhalt
vom Vater, war bis jetzt nicht bestrebt, einen Schulabschluß
oder eine Ausbildung zu erreichen (schwänzen, Verhalten
fragwürdig…) und ist jetzt schwanger.
Wie ist die rechtliche Grundlage in dieser neuen Situation?
Wer muß denn für das Kind von C aufkommen? Wir gehen mal davon
aus, dass der Kindsvater den Unterhalt für das Kind bezahlen
muß, aber auch für die Mutter? Die Mutter © wohnt ihrerseits
noch bei der Mutter, die sowohl Kindergeld als auch Unterhalt
bezieht. Muß der Unterhalt für C normal weiter gezahlt werden
und wenn ja, von wem?
Nö., nicht besonders kompliziert.
Für das Enkelchen muss der Kindesvater aufkommen.
Gem. § 1615l BGB hat die Mutter in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Unterhalt durch den Kindsvater.
Wenn C 18 ist, ist unbedingt eine Neuberechnung des Unterhalts durchzuführen, dies ist von C zu veranlassen, da es sein kann dass ggfs. auch die Mutter von C zum Unterhalt verpflichtet ist.
Also mit der Mutter von C sprechen und diese darauf vorbereiten, dass man den Monat in dem C 18 wird das letzte mal Unterhalt bezahlen wird, sollte zwischenzeitlich keine Neuberechnung gemacht worden sein.
Bitte Neuberechnung auch auf Unterhaltsverpflichtung des Vaters des Enkelchens prüfen!
grüsse
dragonkidd
Tja, siehst du Horst, ich finde es eher peinlich, wenn man sich darauf einrichtet, lebenslang Geld abzukassieren, ohne sich auch nur andeutungsweise darauf einzurichten, selbst mal sein Leben in dies Hand zu nehmen. Wenn man noch nicht mal in der Lage ist, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen, wie soll man denn dann noch für ein Kind sorgen?
Man kann als Vater nur brav immer zahlen, aber hätte in dem Fall nicht mal die Mutter zur Stelle sein können? Wie heißt das so schön - Unterhalt an Leib und Seele?
Kann man also über alles geteilte Meinung sein.
Gruß
Stella
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