Hallo experten,
wenn A einen Roman/Gedicht schreibt, kann dann B sich
den Namen einer Figur aus diesem Werk schützen lassen, wenn
der Autor es nicht selbst getan hat?? Oder hat der Autor immer „Vorrecht“, bzw. müsste er an eve. Gewinne beteiligt werden??
Vielen Dank.
gruss
Hallo experten,
B kann überhaupt nichts schützen lassen, da das Urheberrecht des A an der Romanfigur einfach dadurch entsteht, dass A diese als Realakt kreiert hat. A hat Unterlassungsansprüche gegen B, wenn B ein Plagiat erschafft nicht umgekehrt. Wenn A dem B etwas zukommen lassen will, kann er an diesen die Erlöse etwaige Verwertungsrechte abtreten.
Mfg A.