Hallo,
eine Frage, die sicherlich ins öffenltliche Recht hineinreicht?
Person A stellt bei der Kommune einen Antrag auf einen Ganztagskindergartenplatz. Dafür muss vom vom Arbeitgeber B nachgewiesen werden, dass A mind. 25 Stunden dort arbeitet (Kinderbetreuungsgesetz Sachsen-Anhalt).
Arbeitgeber B stellt dem A aus Gefälligkeit die Bestätigung aus. A arbeitet aber gar nicht dort, bekommt aber eine Ganztagsstelle und bezahlt auch ordnungsgemäß dafür.
Was könnte dem Arbeitgeber B und der Person A schlimmstenfalls passieren?
Viele Grüße
Kay