Ganztages-Betreuung obwohl keine 25 Stunden Arbeit

Hallo,

eine Frage, die sicherlich ins öffenltliche Recht hineinreicht?
Person A stellt bei der Kommune einen Antrag auf einen Ganztagskindergartenplatz. Dafür muss vom vom Arbeitgeber B nachgewiesen werden, dass A mind. 25 Stunden dort arbeitet (Kinderbetreuungsgesetz Sachsen-Anhalt).

Arbeitgeber B stellt dem A aus Gefälligkeit die Bestätigung aus. A arbeitet aber gar nicht dort, bekommt aber eine Ganztagsstelle und bezahlt auch ordnungsgemäß dafür.

Was könnte dem Arbeitgeber B und der Person A schlimmstenfalls passieren?

Viele Grüße

Kay

Hallo Kay,

die Behörde könnte z. b. beim Rentenversicherer nachfragen, ist problemlos.

Sollte die Finanzierung des Kindergartenplatzes über öffentl. Leistungen erfolgen, gibt es eine Anzeige wg. Betruges.

grüsse
dragonkidd

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