Hallo,
hoffe bin mit dem Anliegen im richtigen Forum.
Mal angenommen, Herr A bezahlt jeden Monat pünktlich zum 15.ten seinen Abschlag für Gas – und Strom in Höhe von 200 Euro. Nun bekommt er Anfang April seine Jahresabrechnung, woraus er berechnet, das er einen durchschnittlichen Verbrauch von 190 Euro pro Monat hat. Der Lieferant jedoch hat ihm den neuen Abschlag mit 238 Euro berechnet und zusätzlich muß Herr A noch eine Nachzahlung leisten. Der neue Abschlag sowie die Nachzahlung soll Herr A bis zum 15. 4. bezahlen bzw. umstellen. Da Herr A den neuen Abschlag für viel zu hoch hält, fährt er am 11.04. zu einer Service Stelle des Lieferanten. Die Dame dort meint auch, das der neue Abschlag viel zu hoch angeschlagen wurde und erklärt Herrn A, er solle seine Abschlagszahlung bei 200 Euro belassen und nur die Nachzahlung leisten. Dieses bekommt er schriftlich und Herr A denkt sich damit sei dann auch alles geregelt. Er leistet also nur die offene Nachzahlung. Auf das Bestätigungsschreiben schaut er nicht weiter drauf.
Zwei Wochen später bekommt er plötzlich vom Lieferanten eine Mahnung. Der Lieferant fordert das A für den Monat April 38 Euro nachzahlen soll sowie 3,80 Euro Mahngebühren. A ruft den Lieferanten an und fragt, was das soll, er habe schließlich alles bezahlt und wäre auch bei der Service Stelle gewesen. Der Lieferant erklärt, A hätte für den Monat April einen Abschlag von 238 Euro leisten müssen, nicht 200 Euro. Somit stünden noch 38,00 Euro auf. Herr A erklärt, das könne nicht sein, er habe geregelt, das es bei 200 Euro bleibe. Der Lieferant erklärt, die Dame in der Service Stelle hätte Herrn A lediglich bestätigt, das die neue Abschlagszahlung in Höhe von 200 Euro ab dem 15.05. gilt, jedoch wäre für den 15.4. eben 238 Euro zu leisten. Er, der Lieferant hätte schließlich den neuen Abschlag zuvor so ausgerechnet und er könne nun den Abschlag für April nicht rückwirkend auf 200 Euro umstellen. Also solle Herr A gefälligst die 38 Euro Differenz für April bezahlen.
Herr A erklärt, das sehe er überhaupt nicht ein. Er habe die komplette Nachforderung bezahlt, die 38 Euro schulde er nicht, da es ein Fehler des Lieferanten gewesen wäre, das er zu hohe Abschläge berechnet habe. Ferner sei es nicht sein Verschulden, wenn die Dame in der Service Stelle geschlürt habe und die neue bzw. gleich bleibende Abschlagszahlung nicht gleich ab dem 15.04. umgestellt hat.
Der Lieferant macht Herrn A darauf hin den Vorschlag, er solle nun im Mai trotzdem die 38,00 Euro bezahlen, im Juni dann 162 Euro und ab Juli dann wieder 200 Euro, da er – der Lieferant – wie erwähnt rückwirkend keine Abschlagsänderung in seinem Computer eingeben könnte. Zusätzlich will der Lieferant jedoch keine schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung geben. Herr A erklärt, er werde auf diese Vereinbarung nicht eingehen, weil er hierfür extra bei seiner Bank kurzfristig eine Änderung seines Dauerauftrages vornehmen müsse, was ihn unnötig Gebühren koste. Der Lieferant besteht deshalb weiterhin auf die Nachzahlung von 38,00 Euro plus Mahngebühren.
Frage: Ist der Lieferant im Recht. ? Wie entsteht die Höhe der Mahngebühren. ?
Vielen Dank
Moni