Hallo liebe Gerichtsvollzieher, Schuldner und sonstige Wissende in Sachen Zwangsvollstreckung,
ich habe eine Frage zum korrekten Vorgehen beim Antrag auf Vollstreckung.
Erst mal kurz die Sachlage:
Firma FK hat ein Urteil, dass der Beklagte seine Schulden zahlen muss, die Zinsen aus den Schulden und die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen hat.
Der Schuldner hat seine Schulden (ohne Zinsen) bezahlt.
Offen sind jetzt also Zinsen auf die Schuld und die Kosten.
Es gibt auch schon einen Kostenfestsetzungsbeschluss, welcher sagt, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens und die Zinsen (aus dem Verfahren) zahlen muss und den Ausfall des Geschäftsführers, welcher zu Gericht musste. NICHT im KFB steht, dass der Schuldner die Zinsen (seiner urspr. Schulden) bezahlen muss.
Was genau muss nun die Firma FK24 beim Gerichtsvollzieher beantragen, damit die Chancen hoch sind, etwas Geld zu sehen?
Etwa: „Wir beantragen Zwangsvollstreckung der Zinsen in Höhe von 123…“ oder muss die Firma konkret schreiben, in was der GV vollstrecken soll (Konto, Gehaltspfändung, Sachwerte)?
Ich habe im Internet recherchiert, bin aber nicht auf die richtigen Formulierungen gestoßen. Links freuen mich auch!
Danke
Stefanie
Hallo!
Ich habe im Internet recherchiert, bin aber nicht auf die
richtigen Formulierungen gestoßen. Links freuen mich auch!
Also ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber wenn ich der wäre, der in deiner ViKa beschrieben wird, dann würde ich, wenn ich nicht wüsste wie das geht (normale Zwangsvollstreckungen gehören eigtl. zum Standardrepertoire eines jeden gelernten RA), ein Gesetzbuch und entsprechende Literatur zur Hand nehmen. Manche Dinge sind mir einfach unbegreiflich…
Gruß
Tom
Hallo,
nachdem es ein Urteil + KFB gibt, muss der Gerichtsvollzieher unter Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigungen (Original Urteil und KFB) damit beauftragt werden, die noch offenen Zinsen aus der Hauptforderung in Höhe von xxx Euro und die Kosten des Verfahrens in Höhe von xxx gem. KFB zu zahlen. Der Gerichtsvollzieher geht mit diesem Auftrag zum Schuldner und fordert ihn zur Zahlung auf.
Gruss
BM
puh…
Das ist ja mal krass!!!
Levay
Hallo Tom,
grundsätzlich hast Du recht. Aber wenn man sich nicht dauernd mit einem Thema auseinandersetzt, dann holt einen die Zeit ein (Schuldrechtsreform z.B. um nur eines zu nennen).
Da ich eine komplett nicht forensische Tätigkeit betreibe, die ehrlich gesagt nicht mehr viel mit meinem (unseren?) Studium zu tun hat, wollte ich mich absichern, was die Formulierung angeht, da ich seit der RA-Station vor dem 2. St.-Ex. keinen einzigen ZVS-Fall auf dem Tisch hatte. Dementsprechend habe ich dazu auch keinerlei Literatur (mehr) im Schrank und das Internet ist näher als dürftige Gerichtsbibliotheken. Außerdem gehöre ich nicht zu dem Schlage der Juristen, die denken, alles selber zu können. Daher habe ich die Frage eines Freundes einfach hier gepostet in der Hoffnung, jemand ist darin Experte und kann mir kurz helfen. Vielleicht bist Du ja Experte und magst mir eine Antwort „unter Kollegen“ geben?
Gruß
Stefanie
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Servus!
muss der Gerichtsvollzieher
unter Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigungen (Original
Urteil und KFB) damit beauftragt werden, die noch offenen
Zinsen aus der Hauptforderung in Höhe von xxx Euro und die
Kosten des Verfahrens in Höhe von xxx gem. KFB zu zahlen.
Daswäre schön,wenn man den gerichtsvollzieher mit der Zahlung beauftragen könnte. Dann würde es ja endlich mal einen erwischen, der auch zahlen kann…
Wahrscheinlich ist aber gemeint: Der Vollzieher muss es ausrechnen. Ist ja auch logisch, denn er ist es, der entscheidet, (ob und) wann genau er loszieht. Bei Forderungspfändungen bediene ich mich gerne bei www.justiz.nrw.de - ansonsten schickt man halt die Titel an die Gerichtsvollzieherverteilstelle des Vollstreckungsgerichts und beantragt, die Zwangsvollstreckung durch Pfändung vorzunehmen. Weiß man, dass der Schuldner einen Bentley in der Garage stehen hat, kann man das dazuschreiben, um dem Gerichtsvollzieher einen kleinen Tipp zu geben, wo er suchen muss.
Hallo WWFab,
Danke, genau die Antwort, welche ich brauchte!
Klasse!
Und was ich UNBEDINGT noch anmerken muss:
Wie geil ist das denn: Da klickt man auf die Justiz in NRW-Steite und das erste, was einem entgegenleuchtet ist ein Grill! Ja, ein Grill (Produkt des Monats Mai), gebaut in einer JVA. Stilblüten des Lebens, auch dafür danke!
Stefanie
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Hallo!
Vielleicht bist Du ja
Experte und magst mir eine Antwort „unter Kollegen“ geben?
Das würde ich zwar gerne machen und tatsächlich gehört dieses Gebiet zu meinen Spezialgebieten, ich denke aber, du benötigst eine Formulierung nach deutschem Zwangsvollstreckungsrecht und daher muss ich passen.
Gruß
Tom