Hallo zusammen,
wenn in einer Firma zur Fussball-WM ein internes Tipp-Spiel veranstaltet werden soll, fällt es dann unter §284 StGB?
Viele Grüße
ausnahmefall
Hallo zusammen,
wenn in einer Firma zur Fussball-WM ein internes Tipp-Spiel veranstaltet werden soll, fällt es dann unter §284 StGB?
Viele Grüße
ausnahmefall
Hallo!
Ich nehme an, man konmmt in den Betrieb nur durch ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren hinein und er beschäftigt sich auch noch mit etwas anderem als der veranstaltung von Sportwetten.
Stimmt’s? Dann besteht keine Gefahr!
Auch Hallo,
Ich nehme an, man konmmt in den Betrieb nur durch ein
Bewerbungs- und Auswahlverfahren hinein
Naja… Manchmal fragt man sich schon, ob die die neuen Kollegen nicht doch einfach von der Straße wegfangen 
und er beschäftigt
sich auch noch mit etwas anderem als der veranstaltung von
Sportwetten.
Jaaaaa, das schon 
Stimmt’s? Dann besteht keine Gefahr!
Supi, danke schön
Dann schaut der angenommene ausnahmefall mal beim angenommenen Chef vorbei um einen angenommenen Tippschein auszufüllen. Der angenommene ausnahmefall hatte nämlich angenommen Angst vor §285 
Liebe Grüße
ausnahmefall