Hallo RechtsexpertInnen,
Ist es nicht so, dass der private Endbverbraucher nach 433 ff BGB ein 14tägiges Rückgaberecht auch bei Nichtgefallen hat und auf die Rückerstattung des Kaúfpreises bestehen kann?
Oder beziht sich das nur auf Sachmängel?
Danke schon mal für eure Beiträge, Grüße!
Hallo RechtsexpertInnen,
Ist es nicht so, dass der private Endbverbraucher nach 433 ff
BGB ein 14tägiges Rückgaberecht auch bei Nichtgefallen hat und
auf die Rückerstattung des Kaúfpreises bestehen kann?
Oder beziht sich das nur auf Sachmängel?
Wo genau glaubst Du eine solche Rechtsnorm gefunden zu haben?
Das mit den 14-Tagen gilt nach dem Fernabsatzgesetz, also Katalog-Bestellungen, Internet-Bestellungen und zusätzlich noch „Haustür-Geschäfte“. Falls Du was anderes meinst, bitte mal nachschlagen, wo genau das stehen könnte.
moe.
Hallo FlamingMoe,
ups, dann habe ich mich wohl getäuscht! Heißt das, man muss bis max. spätestens 8 Tage nach Kauf umtauschen, um das Recht zu haben, den Kaufpreis zurückzubekommen? Oder ist das IMMER abhängig von der Kulanz des VK?
Danke!
Kein Umtauschrecht
Hi!
ups, dann habe ich mich wohl getäuscht! Heißt das, man muss
bis max. spätestens 8 Tage nach Kauf umtauschen, um das Recht
zu haben, den Kaufpreis zurückzubekommen? Oder ist das IMMER
abhängig von der Kulanz des VK?
Es gibt noch nicht einmal dieses RECHT.
Entweder, der Verkäufer hat Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einen Umtausch hergeben, oder er ist so kulant und macht es einfach. Aber ein RECHT auf Umtausch existiert pauschal nicht (Fernabsatz und Haustürgeschäft ausgenommen)
LG
Guido
2 „Gefällt mir“
Hallo FlamingMoe,
ups, dann habe ich mich wohl getäuscht! Heißt das, man muss
bis max. spätestens 8 Tage nach Kauf umtauschen, um das Recht
zu haben, den Kaufpreis zurückzubekommen? Oder ist das IMMER
abhängig von der Kulanz des VK?
Auch 8 Tage sind meines Wissens in keinem Gesetz geregelt. Der Kaufvertrag gilt sobald geschlossen. Auch drei Minuten nach dem Kauf hast Du kein „Recht“ auf Rückgabe. Das läuft alles unter Kulanz.
moe.
Hi Guido,
herzlichen Dank!
Ehrlich erschüttert, Vroni
hallo moe,
dir auch herzlichen dank!
vroni
off topic
Hi!
Ehrlich erschüttert, Vroni
Echt jetzt?
Stell Dir doch mal vor, Du betreibst ein kleines Fotogeschäft. Dass Du dort von den teuren Geräten nicht viele (teilweise nur ein Exemplar) auf Lager hast, versteht sich von selbst.
Dann kommt jemand, kauft eine Kamera für 2000€.
Nach 10 Tagen kommt er wieder und will diese (schon ausgepackt) umtauschen. Zwischenzeitlich hast Du eine neue Kamera bestellt, damit sie im Angebot ist…
LG
Guido
Wo genau glaubst Du eine solche Rechtsnorm gefunden zu haben?
Das mit den 14-Tagen gilt nach dem Fernabsatzgesetz,
Das es natürlich seit 2002 nicht mehr gibt. Die entsprechenden Paragraphen findes sich seitdem in den §§ 312b ff.
Gruß,
Christian
Hi Guido, kein Thema, ist übel für den VK!
Wenn man aber ein Geschenk kauft, das nicht gefällt und im gleichen Laden keine passende Alternative findet, ist das auch doof. Ich war mir nur dermaßen sicher, dass man binnen 8 Tagen vom KV zurücktreten kann, dass mich das jetzt echt „mitgenommen“ hat. Das Alter, vermute ich 
Grüße von Vroni