Rückgabe nach 2 mal Rep aber zusätzliches

Hallo,
habe da was nicht ganz verstanden.
Wie ist das eigentlich wenn jemand nach 2 maliger Reperatur und der Fehler tritt wieder auf sein Notebook zurück gibt. Er dafür zum Beispiel Ram Speicher gekauft hat bei einen anderne Hänlder. Den ja natülrich ohne Notebook nimmer braucht.

Auch hallo.

Hallo,
habe da was nicht ganz verstanden.

Inhaltlich oder… ?

Wie ist das eigentlich wenn jemand nach 2 maliger Reparatur
,und der Fehler tritt wieder auf, sein Notebook zurück gibt. Er
dafür zum Beispiel Ram Speicher gekauft hat bei einen anderne
Hänlder. Den ja natülrich ohne Notebook nimmer braucht.

Irgendwie wäre es ziemlich seltsam, dass ein Händler für Fremdeinwirken
auf (s)ein Gerät zur Verantwortung gezogen werden könnte…
Was den RAM-Speicher angeht: hier wurde doch ein gültiger Kaufvertrag geschlossen, oder ?

mfg M.L.

Ne
Wie ist das wenn ein Kauffertrag gewandelt wird.
In den Artickel aber zusätzlich etwas normales eingebaut wurde.
Beste Beispiel ist halt hier ein Notebook, den bekommste Origianl nur mit sagen wir 512 MB Ram und kaufst dir dann zusätzlich wo 2 GB Ram und steckst die rein. Also was ganz normales, sagen wir der Ramspeicher der vom HErsteller des Notebooks empfohlen wird.

Muss der PReis des zusätzlichen Rams hier auch erstatet werden?

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Hallo nochmal.

Wie ist das wenn ein Kaufvertrag gewandelt wird.
In den Artikel aber zusätzlich etwas Normales eingebaut
wurde.
Beste Beispiel ist halt hier ein Notebook, das bekommste
Original nur mit sagen wir 512 MB Ram und kaufst dir dann
zusätzlich wo 2 GB Ram und steckst die rein. Also was ganz
normales, sagen wir der Ramspeicher der vom HErsteller des
Notebooks empfohlen wird.

…welches vom Käufer auch richtig eingebaut und installiert wurde ?
Sofern die Hauptplatine die Zusatzmenge an RAM verkraftet.

Muss der Preis des zusätzlichen Rams hier auch erstattet
werden?

Wenn der Fehler nur am zusätzlichen RAM liegt, ist das wohl anzunehmen (für das RAM, nicht für das Notebook selbst).

Aber in der Fallbeschreibung scheint wohl noch einiges zu fehlen:
-Umstände des Kaufvertrags
-Markengleichheit der RAM Speicher
-Alter der Hardware
-…

mfg M.L.

Der Käufer bekommt von dem Verkäufer des Notebook den Kaufpreis und den gezahlten Preis für den zusätzlichen RAM, dafür muß er aber Notebook und RAM an den Verkäufer zurückgeben.

…welches vom Käufer auch richtig eingebaut und installiert
wurde ?

Was spielt das hier für eine Rolle?

Sofern die Hauptplatine die Zusatzmenge an RAM verkraftet.

Das ist ein ganz anderer Fall…

Aber in der Fallbeschreibung scheint wohl noch einiges zu
fehlen:
-Umstände des Kaufvertrags
-Markengleichheit der RAM Speicher
-Alter der Hardware
-…

Bist du nur neugierig, oder für was braucht man diese Infos? :wink:

Alex

Hallo an dieser Stelle.

…welches vom Käufer auch richtig eingebaut und :installiert wurde ?

Was spielt das hier für eine Rolle?

Das soll ausschliessen, dass der Fehler dank der Ungeschicklichkeit des Kunden (der das RAM ja wohl eingebaut hat…) aufgetreten ist. Will heissen, die Geräte waren beim Kauf noch i.O. Bis jemand anders seine Finger dran hatte…

Sofern die Hauptplatine die Zusatzmenge an RAM :verkraftet.

Das ist ein ganz anderer Fall…

Stimmt :smile: Aber man weiss ja nie was in einem Computer so vor sich geht.

Bist du nur neugierig, oder für was braucht man :diese Infos?

Reine Neugierde :wink:

mfg M.L.

Das soll ausschliessen, dass der Fehler dank der
Ungeschicklichkeit des Kunden (der das RAM ja wohl eingebaut
hat…) aufgetreten ist. Will heissen, die Geräte waren beim
Kauf noch i.O. Bis jemand anders seine Finger dran hatte…

Das ist richtig, aber im Ausgangsposting stand doch, daß der Rücktritt nach mehrmaliger fehlgeschlagener Reparatur erfolgt. Da sich die fehlgeschlagene Reparatur aber nur als Nachbesserung eines Defektes bei Lieferung auf den Rücktritt auswirkt, ergibt sich doch, daß der Defekt nicht vom Kunden, sondern vom Verkäufer stammt! Anderenfalls gäbe es doch überhaupt kein Rücktrittsrecht.

Alex

Der Käufer bekommt von dem Verkäufer des Notebook den
Kaufpreis und den gezahlten Preis für den zusätzlichen RAM,
dafür muß er aber Notebook und RAM an den Verkäufer
zurückgeben.

Wieso für den RAM, den er bei nem ganz anderen Händler gekauft hat?

MfG

können ja nur vermuten hier.
Nemen wir an die Person ist Meister der Elektrotechnik und ak. Steuerungs und Programmierungstechniker.
Absolut ein Fehler beim Einbau des Ram`s auszuschleissen und der Ram ist genau der den der HErsteller des Notebooks empfiehlt.

Nehemen wir nun wieter an der Fehler liegt am verbauten Raid Chip des Notebooks und an der Grafikkarte.

Hardware nun genau 6 Monate alt.
Wobei der Fehler im 3. Monat gemeldet wurde und es insgesammt 5 Wochen die 2 Mal bei der Nachbesserung war.

Glaube habe es nun im BGB gefunden (Deswegen nun auch den richtigen Begriff Nachbesserung gefunden habe).
Der Ram ist leider Pech, mit dem hat der Händler nix zu tun, weil es nix zwingend notwendig für das Gerät ist.
(Wie zum Beispiel ich kaufe einen Radio ohne Netzkabel und dann ein NEtzkabel für genau diesen Radio)

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Hui das währe sehr interessant. Und auch die eigentliche Frage die mich bewegt.

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Hallo,

steht aber auch nirgends klar, wann was passiert ist. Erst Defekte und dann zusätzliches RAM oder umgekehrt?

Gruß!

Horst

Hi zoomi,

wie ich sehe, bist du auch noch wach.

Nemen wir an die Person ist Meister der Elektrotechnik und ak.
Steuerungs und Programmierungstechniker.
Absolut ein Fehler beim Einbau des Ram`s auszuschleissen und
der Ram ist genau der den der HErsteller des Notebooks
empfiehlt.

Wieso wäre da etwas auszuschließen? Wenn ein Jumbo runtergeht, kann man doch nicht gleich sagen, da ein Pilot am Steuer saß bedeutet dies den Ausschluß jegliches menschlichen Fehlversagens…

Vor allen Dingen, wenn der schreibt: „Fehler des Piloten auszuschleissen!“

Gruß!

Horst

Wieso für den RAM, den er bei nem ganz anderen Händler gekauft
hat?

…als Aufwendungsersatz (§284 BGB). Anspruchsgegner ist natürlich der Händler, der das defekte Gerät verkauft hat.

Gruß
Alex

Weil man da nix falsch machen kann.
Das ist so dermassen Idiottensicher.
Es ist genau der Ram der im Handbuch steht.
Man kann ihn nicht verkehrt herunm einstecken da er unten extra dafür Rasterpins hat. Auch kann man ihn nur umkippen wenn er ganz drinnen steckt. Er hat auch seitliche Raster.
Nehmen wir an die Person ist auch noch Meister und Techniker.
Also jemand absolut total über über über qualifizierten für diese Arbeit :smile: (PS: Ich selber wechsel die den Ram perfekt mit verbundenen Augen)
Aufgemacht am noteebook wurde auch nur die Serviceklappe für den Ram.
Wie im Handbuch beschrieben.

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