Weinherstellung - verkaufen, verschenken

Person A stellt hobbymäßig Fruchtwein her.Unter welchen Bedingungen kann dieser nun in Umlauf gebracht werden und ab wann muss ein solches Hobby gemeldet werden?

Person A stellt hobbymäßig Fruchtwein her.Unter welchen
Bedingungen kann dieser nun in Umlauf gebracht werden und ab
wann muss ein solches Hobby gemeldet werden?

Hi !

D erhebt auf alkoholische Getränke nur die folgenden Steuern:

  • Branntweinsteuer
  • Schaumwein- und Zwischenerzeugnisssteuer
  • Biersteuer

Wie zu erkennen ist, erhebt D keine „Weinsteuer“. Es gibt zwar die europäische Richtlinie „EWG 92/83 des Rates zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke“ vom 19. Oktober 1992, in deren Abschnitt II auch die Besteuerung von Wein festgelegt ist. D hat aber gem. der Verordnung 92/84 zu der Richtlinie auf eine Besteuerung „verzichtet“. In der Verordnung ist nämlich ein Mindeststeuersatz auf Wein in Höhe von ECU 0,00 vorgesehen.

EREGBNIS: So lange es sich um Wein und nicht um Schaumwein oder ein Zwischenerzeugnis im Sinne des Schaumweinsteuergesetzes handelt, ist der Verkauf (aus steuerlicher Sicht) nicht gefärdet.
Welche Hygiene-Vorschriften dazu kommen, kann ich nicht sagen. Aber wie wäre mal ein Suchen auf den Internetseiten von denjenigen, die Wein prämieren. Dort dürften sich ein paar Hinweise finden lassen.

BARUL76

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wie muss denn Person A dann ihren Wein kennzeichnen (etikettieren)?

Hallo,

wie muss denn Person A dann ihren Wein kennzeichnen
(etikettieren)?

das Weingesetz hilft:
http://bundesrecht.juris.de/weing_1994/BJNR146710994…

Gruß,
Christian

Hallo,

das Weingesetz hilft:
http://bundesrecht.juris.de/weing_1994/BJNR146710994…

ich denke nicht, dass das damit geregelt ist, denn es geht um Fruchtweine und nicht um Traubenweine.

Meines Wissens muss der Wein mindestens so gekennzeichnet sein, dass daraus deutlich ersichtlich wird, dass es sich nicht um Traubenwein sondern um XXX-Wein handelt. Eine Bezeichnung wie „Wein“ und als kleiner Zusatz „aus Schlehen“ wäre wohl nicht zulässig. Das gilt auch, wenn der Fruchtwein nur verschenkt wird.

Vielleicht hilft das hier weiter:
http://www.bmelv.de/nn_754188/SharedDocs/downloads/0…

Gruß, Niels

Fruchtweinherstellung
Hallo,

das Weingesetz hilft:
http://bundesrecht.juris.de/weing_1994/BJNR146710994…

ich denke nicht, dass das damit geregelt ist, denn es geht um
Fruchtweine und nicht um Traubenweine.

da hast Du wohl recht. Hätte das auch im Betreff gestanden, wäre das Mißverständnis nicht passiert.

Gruß,
Christian

Hi Christian,

da hast Du wohl recht. Hätte das auch im Betreff gestanden,
wäre das Mißverständnis nicht passiert.

es stand aber im Text *frotzel* :wink:

Person A stellt hobbymäßig Fruchtwein her.

bye