ich weiß, daß Banken nicht berechtigt sind Gebühren zu erheben, wenn ein Konto nicht gedeckt ist. Hierzu gibt es auch ein Gerichtsurteil. Hat jemand ein entsprechendes Aktenzeichen oder aber einen Link hierzu.
Rückfrage
Hallo,
Bist Du sicher, daß das eine Gebührenerhebung durch die Bank und nicht eine Forderung eines Schuldners ist, wonach Du hier fragst?
Gruß
loderunner
Es geht hier um eine paypal Geschichte. Die arbeiten doch auch als Bank, oder? Paypal geht in Vorlage und bucht dann beim angemeldeten Kunden ab.
Es war eine Nichtdeckung vorhanden und jetzt will paypal vom Kunden wg. der Rückgabe 5.- Euro Gebühren.
RedShie
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Es geht hier um eine paypal Geschichte. Die arbeiten doch auch
als Bank, oder? Paypal geht in Vorlage und bucht dann beim
angemeldeten Kunden ab.
Es war eine Nichtdeckung vorhanden und jetzt will paypal vom
Kunden wg. der Rückgabe 5.- Euro Gebühren.
ianal, aber ich denke, da besteht bei Dir ein Misverständnis.
Verboten ist nur, daß eine Bank A ihrem eigenen Kunden Gebühren dafür abverlangt, dass jemand anderes versucht hat, vom nicht gedeckten Kundenkonto etwas abzubuchen. Diese Gebühren kann die Bank A aber demjenigen in Rechnung stellen, der das Abbuchen versucht hat.
Wenn der Abbuchende selber eine andere Bank B ist, darf Bank A die Gebühren für den misglückten Abbuchungsversuch der Bank B in Rechnung stellen und Bank B wird diese Kosten natürlich dem in Rechnung stellen, der die Abbuchung verursacht hat. Also beim Paypal-Beispiel dem Kontobesitzer, der von Paypal eine Bezahlung hat vornehmen lassen, aber nicht dafür gesorgt hat, dass Paypal danach das Geld auch vom Kundenkonto einziehen konnte.