Hallo Rechtsexperten!
Ich wäre dankbar für die Mitteilung von Bundesgesetzen, die auf die Gesetzgebung der nationalsozialistischen Zeit zurückgehen; Gesetze also, die nicht außer Kraft gesetzt oder obsolet geworden sind, sondern, ohne ihre totalitären oder antisemitischen Komponenten, als Recht der Bundesrepublik übernommen wurden.
So wie z. B. der nachfolgend von mir zitierte Text aus dem Kopf des Rechtsbretts von w-w-w im Grunde auf das Rechtsberatungsgesetz von 1935 Bezug nimmt.
„Bedenke, daß eine individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung/ Steuerberatungen nach dem derzeit gültigen Rechtsberatungsgesetz/ Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt ist und ggfs. eine Ordnungswidrigkeit darstellt.“
Sicher gibt es dazu Literatur, die ich als Nichtjurist nicht kenne, und Material im Internet.
Kann jemand dazu etwas mitteilen?
Mit Dank im voraus!
Beste Grüße!
H.
Hallo,
Von der damaligen Reichsversicherungsordnung (RVO) wurden einige
Gesetzestexte in das heutige SGB übernommen - meine ich jedenfalls,
mal gehört und gelesen zu haben.
Gruss
Czauderna
Von der damaligen Reichsversicherungsordnung (RVO) wurden
einige
Gesetzestexte in das heutige SGB übernommen - meine ich
jedenfalls,
mal gehört und gelesen zu haben.
Das ist richtig, die RVO ist in ganz ganz kleinen Teilen bis heute noch in Kraft, der wichtigste zuletzt ausgegliederte Teil ist die Unfallversicherung, die seit 1997 im SGB VII zu finden ist. Allerdings hat die RVO mit dem Dritten Reich nichts zu tun, die ist nämlich von 1911…
weiteres Beispiel ist der Gedanke eines JGG, dass primär nicht auf Strafe, sondern auf Besserung/Erziehung setzt, obwohl damals die hierzu eingesetzten Mittel nicht unseren heutigen rechtsstaatlichen Ansprüchen gerecht werden. So ist z.B. der verkürzte Rechtsweg im JGG immer noch umstritten, weil er natürlich von einem ganz anderen Autoritätsgedanken ausging. Andererseits gibt es auch heute noch genug Staaten, die kein eigenes Straf(verfahrens)recht für Jugendliche kennen und diese dem Erwachsenen Straf(verfahrens)recht unterwerfen.
Wenig bekannt übrigens auch, dass ursprünglich Herr Freissler hinter den besonderen Straftatbeständen im Bezug mit dem motorisierten Verkehr, wie die Verkehrsunfallflucht und den räuberischen Angriff im Straßenverkehr gesteckt hat, der hiermit den von den Nazis zu Propagandazwecken ausgeschlachteten aufkommenden Autoverkehr schützen und „ungeeignete Fahrzeugführer aus dem Verkehr ausschließen wollte“.
Nicht verwunderlich also auch, dass z.B. das Pflichtversicherungsgesetz auch aus dieser Zeit stammt (und dessen Nützlichkeit und Sinn wird wohl niemand nur wegen der ursprünglichen Herausgeber ernsthaft bestreiten wollen).
Ansonsten würde ich einfach mal einen Blick in den Schönfelder und die anderen roten Ziegel werfen. Da findet man zu jedem Gesetz das ursprüngliche Herausgabedatum.
Gruß vom Wiz
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Günther Czauderna hat bereits das SGB angesprochen - das Siebte Buch ist in der Hauptsache von 1934; Berufsgenossenschaften gabs schon vorher, aber einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen, besonders betreffend Unfallverhütungsvorschriften nicht.
Das Heilpraktikergesetz von 1939 ist gar nicht so arg geändert seither.
Das Jugendschutzgesetz von 1938 ist sich auch im wesentlichen treu geblieben.
Hallo Florian,
vielen Dank und ein Sternchen für diesen Beitrag - ich habe zwar
1971 als erster Jahrgang überhaupt die Prüfung als Sozialversicherungs-
fachangestellter gemacht, aber wir hatten das damals noch nicht so
mit den Gesetzbüchern. Deshalb ist es gut für diese Forum, dass es
so kompetente Leute wie Dich gibt - nochmals - danke !
Gruss
Günter Czauderna
Günther Czauderna hat bereits das SGB angesprochen - das
Siebte Buch ist in der Hauptsache von 1934;
Das sehe ich ein wenig anders. Die Vorschriften der RVO von 1911 auch bzgl. der gesetzlichen Unfallversicherung gehen doch im Kern auf die davor bestehenden Sozialgesetze zurück.
Und von denen war das Unfallversicherungsgesetz von 1884 eines der ersten. Die gesamte Sozialgesetzgebung wie wir sie heute kennen geht im Kern auf Bismarck zurück und hat sicher nichts mit dem Dritten Reich zu tun. Ob sich bezüglich des Arbeitsschutzes in 1934 etwas geändert hat, kann ich mangels Quellen von hier nicht beurteilen. Ich würde aber doch mal feststellen wollen, dass die gesamte Sozialgesetzgebung im Dritten Reich weder neu erfunden noch grundlegend verändert worden ist. Im Gegenteil. Die RVO hat zwei Weltkriege relativ unbeschadet überstanden.
Ich wäre dankbar für die Mitteilung von Bundesgesetzen, die
auf die Gesetzgebung der nationalsozialistischen Zeit
zurückgehen; Gesetze also, die nicht außer Kraft gesetzt oder
obsolet geworden sind, sondern, ohne ihre totalitären oder
antisemitischen Komponenten, als Recht der Bundesrepublik
übernommen wurden.
Arbeitszeitordnung (Reichsgesetzblatt 1938)
Zur Versorgung mit elektrischer Energie gab es zu der Zeit glaube ich auch ein Gesetz, das im Wesentlichen heute noch gilt (das habe ich aber aus meinem Studium, welches schon eine ganze Weile her ist)
Hallo Martin,
vieles - vor allem im Zivilrecht - musste auch gar nicht geändert werden.
Lit. Bernd Rüthers
‚Die unbegrenzte Auslegung
Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus‘
Gruß
Peter
1934 schuf Hermann Göring das Reichsjagdgesetz, das am 29. Mai 1952 fast unverändert zum Bundesjagdgesetz wurde (Quelle: WDR-Westzeit. Seither hat es zwar einige Änderungen gegeben, aber das Grundkostrukt ist gleich.