man stelle sich vor, X erhält einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid aufgrund von angeblichen Mietschulden (die eigentlich keine sind, da es sich um Mietkürzungen aufgrund einer nicht-funktionierenden Heizung handelte).
X zahlt natürlich nicht und legt Einspruch gegen den Bescheid ein.
Es wird ein Termin für die Verhandlung geschickt, die erst in 3 Monaten ist, hat also noch nicht statt gefunden.
Jetzt möchte X eine neue Wohnung anmieten. Der neue Vermieter verlangt jedoch eine Schufa-Auskunft. Er befürchtet nun, dass der Mahnbescheid bereits bei der Schufa eingetragen ist, obwohl die Verhandlung noch nicht statt gefunden hat.
Wann wird so etwas in der Schufa-Akte stehen? Bereits vor der Verhandlung oder erst danach (er ist ja eigentlich unschuldig und dadurch würde ihm jetzt die Möglichkeit verbaut in die neue Wohnung einzuziehen).
würde ich sagen: Keine Sorge, die Forderung ist ja durch den Einspruch bestritten, ein Urteil ist noch nicht in der Welt, also dürfte ein Eintrag nichts vorgenommen werden.
Wann wird so etwas in der Schufa-Akte stehen? Bereits vor der
Verhandlung oder erst danach (er ist ja eigentlich unschuldig
und dadurch würde ihm jetzt die Möglichkeit verbaut in die
neue Wohnung einzuziehen).
Meines Wissens kann ein Schufa-Eintrag jederzeit erfolgen, die Schufa prüft noch nicht einmal, ob der Eintrag berechtigt ist. Speziell um das Austragen mußt Du Dich selber kümmern. Also eine eigene Anfrage bei der schufa starten, um zu sehen, was drin steht.
Hallo,
der Mahnbescheid ist nicht in der SCHUFA erfasst. Die Daten werden nur gespeichert, sobald der Mahnbescheid von einem SCHUFA-Mitglied erwirkt wird. Dein ehemaliger Vermieter kann Dir also nicht die Bonitaet verschlechtern.
Gruss,
Alfred
Vertragspartner der Schufa (z.B. Banken, Handy-Provider) melden Verträge sowie nicht vertragsgemäßes Verhalten.
Der Vermieter sollte kein Vertragspartner der Schufa sein. Basis der Meldung ist die unterschriebene Schufa-Klausel. Auch die dürfte bei Mietverhältnissen nicht vorliegen.
Ansonsten stehen in der Schufa nur öffentlich zugängliche Daten, nämlich die abgegebene eV oder der Haftbefehl zur Ezwingung derselben.
Also: Keine Sorge. Der Vermieter blöfft (und das auch noch schlecht)
ich habe mir von einem Banker sagen lassen, dass teilweise
bereits eine Anfrage ausreicht, um sich einen Eintrag
„einzufangen“.
ja, da steht dann „Selbstauskunft“ mit Datum der Anforderung. Was sollte daran schlimm sein? Wenn ich schon neulich mal für einen Vermieter (der selber übrigens nicht zur Schufabfrage berechtigt ist) eine Auskunft eingeholt habe?