Haus überschreiben

Hi und hallo,

Mal angenommen,
Hausbesitzerin will Haus an ihre Kinder überschreiben.
Es soll aber sichergestellt sein dass sie ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus hat. Der laufenden Unterhaltskosten würden ab dem Zeitpunkt der Übertragung von der neuen Besitzergemeinschaft getragen werden.

Kann man so etwas in einem „Privatvertrag“ zwischen Hausbesitzerin und Kindern regeln? Oder braucht man auf jeden Fall einen Notar?
Wie würde das ganze theoretisch am Grundbuchamt ablaufen?

Schon mal „danke“ sagt
Susanne

Hallo!

Kann man so etwas in einem „Privatvertrag“ zwischen
Hausbesitzerin und Kindern regeln? Oder braucht man auf jeden
Fall einen Notar?

Wenn ein Grundstück den Eigentümer wechseln soll, braucht man dafür immer einen Notar. Deswegen sollte man auch den Rest, den man da noch vereinbaren und u.U. ins Grundbuch eintragen lassen will, mit dem Notar absprechen.

Vgl. § 925 BGB Abs. 1 und 2:
1Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden.
2Zur Entgegennahme der Auflassung ist, unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen, jeder Notar zuständig.

Gruß,

Florian

kleine Anmerkung
Hallo,

Die Hausbesitzerin sollte daran denken, daß sie im Alter vielleicht auch Pflegebedürftig werden könnte und dann im Vertrag beim Notar auch eine Klausel mit eintragen lassen, daß sich die neuen Hausbesitzer dann auch um sie kümmern müssen.

Gruß
Sticky

Hallo,

Hausbesitzerin will Haus an ihre Kinder überschreiben.

dann würde ich mir als Kind sehr gründlich überlegen, ob ich das Haus haben will.

Es soll aber sichergestellt sein dass sie ein lebenslanges
Wohnrecht in dem Haus hat. Der laufenden Unterhaltskosten
würden ab dem Zeitpunkt der Übertragung von der neuen
Besitzergemeinschaft getragen werden.

Also als Kind habe ich dann im schlimmsten Fall ein Haus, für das ich zwar alle Kosten übernehmen muss aber nichts damit anfangen kann, weil jemand drin wohnt. Ich kann also weder selbst drin wohnen noch es verkaufen, denn wer kauft schon ein Haus mit einem Wohnrecht?
Ich als Kind würde das wirklich ablehnen, denn im schlimmsten Fall kann mich das ruinieren, wenn die Situation so für Jahrzehnte besteht (und wir wollen ja alle nicht hoffen, dass die Mutter direkt nach ihrer Unterschrift beim Notar einen Herzanfall bekommt).

Kann man so etwas in einem „Privatvertrag“ zwischen
Hausbesitzerin und Kindern regeln? Oder braucht man auf jeden
Fall einen Notar?

Dafür braucht man einen Notar. Liegt auch im Interesse der Mutter, denn nur wenn ihr Wohnrecht im Grundbuch (an erster Stelle, also vor irgendwelchen Schulden) eingetragen ist ist es auch wirksam. Bei einem einfachen Vertrag zwischen Mutter und Kindern können die Kinder das Haus trotzdem verkaufen und schon ist das Wohnrecht hinfällig. Wenn das Wohnrecht nicht an erster Stelle steht und das Haus wegen davor stehenden Schulden (zB Grundschulden) irgendwann zwangsversteigert wird ist das Wohnrecht auch weg.

Wie würde das ganze theoretisch am Grundbuchamt ablaufen?

Man geht hin, weißt nach, wer man ist und dann wird ein Schenkungsvertrag aufgesetzt, in dem alles aufgeführt wird (Größe des Grundstücks, an wen wird überschrieben), man zahlt das, was der Notar erechnet hat und dann kommt das ganze noch ins Grundbuch. Sobald das Grundbuch geändert ist hat das Haus den Besitzer gewechselt.

Grüße,
Sue (IANAL)
PS: Sorry für das Offtopic, aber an Stelle der Kinder würd ich das Haus echt nicht nehmen.

lol…

ich sehe das fundamental anders…ich würde auch als Kind von den Eltern niemals verlangen, dass sie alle Rechte an dem Haus verlieren sollen…finde ich als Forderungen ehrlich gesagt vollkommen unmöglich…und ich würde auch Eltern nie beraten, sie sollten auf einen Schutz verzichten… . Kostentragung kann am ja regeln…

zu der rechtlichen Frage…es gibt verschiedene gestalterische Möglichkeiten, um das dazustellen. Man kann einen schuldrechtlichen Vertrag über das Wohnrecht schliessen. Dann braucht man keinen Notar. Der Nachteil ist, dass der Vertrag nur die Kinder bindet. Man kann das aber auch ins Grundbuch eintragen lassen, also ein dinglichens Recht begründen. Das bindet dann alle Eigentümer des Hauses. Dafür braucht man dann den Notar…

Für die Übertragung des Hauses sowieso…aber das war ja nicht die Frage

Hallo,

Ansprechpartner ist hier auf jeden Fall der Anwalt und/oder Notar (der die Sache auf jeden Fall beurkunden muss) und auch der Steuerberater. Diese Dinge müssen immer individuell im konkreten Fall entwickelt werden.

BTW: Wohnrecht ist ein juristisch klar definierter Begriff, der allerdings in so einer Situation grundsätzlich nicht das Mittel der Wahl ist, da ein Wohnrecht nur persönlich durch Nutzung der Immobilie zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Interessanter ist ein Nießbrauch, der mir die so genannte Fruchtziehung erlaubt. Nur hierüber kann ich dann z.B. im Alter in die Sonne ziehen und dies durch Vermietung (der mir nicht mehr gehörenden) Immobilie finanzieren.

Gruß vom Wiz

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