Hallo,
Hausbesitzerin will Haus an ihre Kinder überschreiben.
dann würde ich mir als Kind sehr gründlich überlegen, ob ich das Haus haben will.
Es soll aber sichergestellt sein dass sie ein lebenslanges
Wohnrecht in dem Haus hat. Der laufenden Unterhaltskosten
würden ab dem Zeitpunkt der Übertragung von der neuen
Besitzergemeinschaft getragen werden.
Also als Kind habe ich dann im schlimmsten Fall ein Haus, für das ich zwar alle Kosten übernehmen muss aber nichts damit anfangen kann, weil jemand drin wohnt. Ich kann also weder selbst drin wohnen noch es verkaufen, denn wer kauft schon ein Haus mit einem Wohnrecht?
Ich als Kind würde das wirklich ablehnen, denn im schlimmsten Fall kann mich das ruinieren, wenn die Situation so für Jahrzehnte besteht (und wir wollen ja alle nicht hoffen, dass die Mutter direkt nach ihrer Unterschrift beim Notar einen Herzanfall bekommt).
Kann man so etwas in einem „Privatvertrag“ zwischen
Hausbesitzerin und Kindern regeln? Oder braucht man auf jeden
Fall einen Notar?
Dafür braucht man einen Notar. Liegt auch im Interesse der Mutter, denn nur wenn ihr Wohnrecht im Grundbuch (an erster Stelle, also vor irgendwelchen Schulden) eingetragen ist ist es auch wirksam. Bei einem einfachen Vertrag zwischen Mutter und Kindern können die Kinder das Haus trotzdem verkaufen und schon ist das Wohnrecht hinfällig. Wenn das Wohnrecht nicht an erster Stelle steht und das Haus wegen davor stehenden Schulden (zB Grundschulden) irgendwann zwangsversteigert wird ist das Wohnrecht auch weg.
Wie würde das ganze theoretisch am Grundbuchamt ablaufen?
Man geht hin, weißt nach, wer man ist und dann wird ein Schenkungsvertrag aufgesetzt, in dem alles aufgeführt wird (Größe des Grundstücks, an wen wird überschrieben), man zahlt das, was der Notar erechnet hat und dann kommt das ganze noch ins Grundbuch. Sobald das Grundbuch geändert ist hat das Haus den Besitzer gewechselt.
Grüße,
Sue (IANAL)
PS: Sorry für das Offtopic, aber an Stelle der Kinder würd ich das Haus echt nicht nehmen.