Hallo,
angenommen Person A macht vor einigen Jahren bei einem Elternteil X ein zinsloses Darlehen, formlos also nur über Höhe des Betrages und bis wann zurück zu zahlen. Darunter Unterschrift von Person A.
Ist es dann gültig?
Gruß
Hallo,
angenommen Person A macht vor einigen Jahren bei einem Elternteil X ein zinsloses Darlehen, formlos also nur über Höhe des Betrages und bis wann zurück zu zahlen. Darunter Unterschrift von Person A.
Ist es dann gültig?
Gruß
Hallo,
Aber ja!
Gruß!
Horst
Ist es dann gültig?
Für wen gültig ? Für was gültig ?
Da nur die Unterschrift des A vorhanden ist, kann es kein Vertrag sein. Also ist es eine Quittung und warum sollte die ungültig sein ?
Ein Studentenwerk bei einer Überprüfung des Bafögs will es nicht anerkennen.
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Hallo Walter,
Ein Studentenwerk bei einer Überprüfung des Bafögs will es
nicht anerkennen.
Na, das ist natürlich eine ganz andere Geschichte. Nein, das erkennt das BaFöG grundsätzlich nicht an. Die verlangen, dass ein Darlehen gerade zwischen Eltern und Kindern den banküblichen Konditionen entsprechen muss, da ziemlich oft behauptet wird, dass das eigene Vermögen eigentlich dem Papa gehört.
Die Gerichte sind sich da noch nicht so ganz einig und es gibt sowohl Urteile, dass diese Schulden anerkannt werden müssen, als auch umgekehrt.
Es kommt also darauf an, wie sicher der Betroffene ist, nachweisen zu können, ob tatsächlich ein Darlehen vergeben wurde.
Gruß!
Horst
Die Gerichte sind sich da noch nicht so ganz einig und es gibt
sowohl Urteile, dass diese Schulden anerkannt werden müssen,
als auch umgekehrt.Es kommt also darauf an, wie sicher der Betroffene ist,
nachweisen zu können, ob tatsächlich ein Darlehen vergeben
wurde.
Na hätte die Person A das mal vor ein paar Jahren gewusst. Kann ja niemand wissen das man das später noch für Bafög benötigt.
Zur Not wird die Person A wohl zum Anwalt müssen. Diese kann zum Glück das alles belegen und gut darstellen.
Grüße