Angenommen jemand hatte einen unverschuldeten Unfall, es ist ein kleiner Schaden entstanden, in der nähe eines anderen kleinen vorschadens, der eindeutig nichts mit dem unfall zu tun hat.
Nun hatte der Geschädigte den Wagen erst kurz vorher gekauft(4 Wochen - im Kaufvertrag ist kein Schaden vermerkt)
Ein angerufener Sachverständiger fertigt nun ein Gutachten an, in dem dieser Schaden keine Erwähnung findet.(keine Vorschäden…)
Dem Geschädigten war der Vorschaden nicht bewusst, obwohl er ihn hätte sehen können.
In wiefern lässt sich hierheraus in der Praxis ein versuchter Betrug nachweisen, und könnte das alte Gutachten als gefälligkeitsgutachten aberkannt werden?
Danke und Grüße
Nie, denn
Betrug kann man nur vorsätzlich versuchen.
Es müsste also nachgewiesen werden, daß der Geschädigte davon vorher Kenntnis hatte oder der Gutachter nicht richtig gearbeitet hat. Andererseits könnte es auch sein, daß der entstandene Schaden an dieser Stelle den alten Schaden quasi mit "einschließt, da der neue Schaden vermutlich fast an der selben Stelle entstanden ist.
MfG
Zivilrecht - sterbende Traditionen
Hallo,
In wiefern lässt sich hierheraus in der Praxis ein versuchter
Betrug nachweisen, und könnte das alte Gutachten als
gefälligkeitsgutachten aberkannt werden?
Betrug ist - wie erwähnt - ein Vorsatzdelikt. Ich würds dann lieber mal mit dem Zivilrecht versuchen. Das ist eine schöne Tradition, die angesichts der Fragen in diesem Brett allerdings vom Aussterben bedroht zu sein scheint.
Gruß,
Christian