Frau X, schwerbehindert, pflegebedürftig und bettlägerig und ohne Angehörige, ist am letzten Sonntag in ihrer Wohnung verstorben.
Frau X war mit Herrn Y liiert, lebten aber nicht getrennt.
Herr Y hatte eine Vollmacht für Besorgungen aller Art (Behördengänge, Rezepte holen beim Arzt, sowie sämtlicher Schriftverkehr etc.).
Außerdem hat Y eine Vollmacht über ihr Sparbuch über den Tod hinaus und eine Kontovollmacht über ihr Konto mit zugehöriger EC-Karte und einem Internet-Zugang hierzu.
Außerdem besitzt Y einen Wohnungs- und Briefkastenschlüssel.
Inzwischen waren Polizei und Ordnungsamt da (von der Pflegerin informiert, die Frau X tot in ihrem Bette gefunden hat).
Die Wohnung ist versiegelt, und niemand scheint sich bis heute weiter darum zu kümmern.
Y hat inzwischen nachgesehen und festgestellt, dass Frau X eine Rechnung in ihrem Briefkasten hat, die sie ja nun nicht mehr bezahlen kann.
Meine Fragen nun:
Wer ist generell zuständig bei Toten ohne Angehörige?
Ist die Vollmacht, die Y erhalten hat, mit dem Tod automatisch erloschen?
Falls Nr. 2 mit „Nein“ beantwortet wird, darf Y noch Rechtsgeschäfte für X vornehmen, soll heissen: Darf er die Rechnung über den Internet-Anschluss ihres Kontos bezahlen?
Wer muss sich generell darum kümmern, sämtlichen Behörden Nachricht vom Tod von Frau X Bescheid zu geben?
Muss Y sich überhaupt noch um etwas kümmern?
Hat Y einen Anspruch darauf zu erfahren, wann und wo die Beerdigung stattfindet?
Auf Eure Antworten freut sich aus dem gallischen Dorf
Wer ist generell zuständig bei Toten ohne Angehörige?
Die Erben. Sofern keine vorhanden oder testamentarisch bestimmt sind, dann das Ordnungsamt.
Ist die Vollmacht, die Y erhalten hat, mit dem Tod
automatisch erloschen?
Ja, sofern diese keine Klausel enthält, dass Herr Y sich um die Beerdigung kümmern muss / soll.
Falls Nr. 2 mit „Nein“ beantwortet wird, darf Y noch
Rechtsgeschäfte für X vornehmen, soll heissen: Darf er die
Rechnung über den Internet-Anschluss ihres Kontos bezahlen?
Nein, Herr Y darf lediglich noch die Beerdigung organisieren, sofern diese Klausel in der Vollmacht vorhanden ist.
Wer muss sich generell darum kümmern, sämtlichen Behörden
Nachricht vom Tod von Frau X Bescheid zu geben?
Übernimmt normaler Weise das zuständige Beerdigungsinstitut.
Muss Y sich überhaupt noch um etwas kümmern?
Sofern er nicht im Testamtent als Erbe bedacht ist und selbst kein Interesse daran hegt, nein.
Hat Y einen Anspruch darauf zu erfahren, wann und wo die
Beerdigung stattfindet?
Jeder hat Anspruch darauf, der/m Toten das letzte Geleit zu geben.
Beim Ordnungamt anrufen, Namen der Verstorbenen nennen und sich mit dem Sachbearbeiter kurz unterhalten, fragen welches Beerdigungsinstitut für Frau X zuständig ist und von dort die Angaben einholen.
Weitere Informationen, speziell wegen der Vollmacht und wenn Herr Y sich um die Beerdigung kümmern will, sollte Herr Y beim zuständigen Rechtspfleger am Amtsgericht (Nachlassgericht), einholen.
Gruß
Christian
PS:
Frau X war mit Herrn Y liiert, lebten aber nicht getrennt.
Die Wohnung ist versiegelt, und niemand scheint sich bis heute
weiter darum zu kümmern.
Wenn es Testamentserben gibt, dann haften die natürlich auch für die Nachlassverbindlichkeiten. D.h. die Rechnung wäre von diesen zu bezahlen, sofern sie nicht das Erbe ausschlagen. Sollte der gute Mann den Verdacht hegen Erbe zu sein und dieses auch annehmen wollen, und sollte die ihm erteilte Vollmacht über den Tod hinaus gelten, sollte er die Rechnung schon bezahlen.
Als Erbe wäre er selbstverständlich dann auch für die übrigen Dinge zuständig.
Gruß vom Wiz
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