Hallo hätte folgende Frage:
Person A besitzt ein Einfamilienhaus, Person B besitzt das angenzende Einfamilienhaus mit Grundstück. Aus diesem Grundstück befindet sich ein Nadelgewächs, dass zwischenzeitlich (ca. 25 Jahre alt ist). Äste ragen bereits auf das Grundstück der Person A. Verschmutzungen werden durch das Nadelgewächs verursacht. Bedenken bestehen zwischenzeitlich, dass das Nadelgeächs durch sein Wurzelwerk die Ver- bzw. Entsorgungsleitungen des Einfamilienhaus der Person A beschädigen. Person A fordert Person B auf das Nadelgewächs zu entfernen. Es passiert nichts!
Gibt es eine rechtliche Grundlage das entfernen des Nadelbaumes zu verlangen bzw. können Schäden an den Ver- bzw. Entsorgungsleitungen geltend gemacht werden?
Vorab Danke für Euren Rat.
Wie bitte?
Hallo!
Also Baumwurzeln können wohl im schlimmsten Fall gewisse Unebehnheiten des Bodens hervorrufen. Aber eine Beschädigung von Leitungen?? Die Leute, die Gas-/Wasser-/Scheiße-Leitungen legen, werden wohl so schlau sein, baumwurzelfeste Materialien zu nehmen. Ansonsten müsste ja die Ver- und Entsorgung von hunderttausenden von Häusern gefährdet sein.
Viele Grüße
Axel
Moien
Bedenken bestehen
zwischenzeitlich, dass das Nadelgeächs durch sein Wurzelwerk
die Ver- bzw. Entsorgungsleitungen des Einfamilienhaus der
Person A beschädigen.
Es können Schäden durch Wurzeln entstehen, das stimmt. Aber dann wurde einiges beim verlegen falsch gemacht. Diese Fehler sind dann ursächlich und könnten nur bei Person C (dem ausführenden Betrieb) im Rahmen desen Haftung beanstandet werden.
Person A kann über der Erde mekern, aber drunter hat sie Pech gehabt.
cu
Hallo,
da habe ich aber schon ganz andere Sachen gesehen:
Einmal in ein Haus eingezogen, wo die Vorbewohner eine Birke auf der Terasse haben wachsen lassen. Stammdurchmesser etwa 30 Cm, Resultat, Terasse musste vollkommen erneuert werden.
An einer anderen Stelle hat ein Bundesförster sich jahrzehntelang dagegen gewehrt eine neben einer Garage wachsende Eiche fällen zu lassen. Diese Eiche brachte es fertig die eine Wand mit mehreren Rissen zu versehen und de’n Boden aufzubrechen. Baumwurzeln können schon Schâden anrichten.
Gruss
Rainer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also Baumwurzeln können wohl im schlimmsten Fall gewisse
Unebehnheiten des Bodens hervorrufen. Aber eine Beschädigung
von Leitungen?? Die Leute, die Gas-/Wasser-/Scheiße-Leitungen
legen, werden wohl so schlau sein, baumwurzelfeste Materialien
zu nehmen. Ansonsten müsste ja die Ver- und Entsorgung von
hunderttausenden von Häusern gefährdet sein.
Hallo Axel,
Frag mal bei Kanalsanierungsunternehmen nach, wie oft es vorkommt, daß Entsorgungsleitungen von Wurzelwerk zerstört werden und die Sch**** aus dem Boden quillt. Du wirst überascht sein.
Gruß
Sticky
Hallo!
Also Baumwurzeln können wohl im schlimmsten Fall gewisse
Unebehnheiten des Bodens hervorrufen. Aber eine Beschädigung
von Leitungen?? Die Leute, die Gas-/Wasser-/Scheiße-Leitungen
legen, werden wohl so schlau sein, baumwurzelfeste Materialien
zu nehmen. Ansonsten müsste ja die Ver- und Entsorgung von
hunderttausenden von Häusern gefährdet sein.
Viele Grüße
Axel
Danke für die Rückantworten,
also Baumwurzeln können Schäden an der Hauskanalanschlussleitung hervorrufen. Diese Leitung befindet sich in Privatbesitz (je nach städtischer Satzung)und um diese haben wir nun Sorge das Sie beschädigt sein könnte.
Gruß Thilo
Person A besitzt ein Einfamilienhaus, Person B besitzt das
angenzende Einfamilienhaus mit Grundstück. Aus diesem
Grundstück befindet sich ein Nadelgewächs, dass
zwischenzeitlich (ca. 25 Jahre alt ist). Äste ragen bereits
auf das Grundstück der Person A. Verschmutzungen werden durch
das Nadelgewächs verursacht. Bedenken bestehen
zwischenzeitlich, dass das Nadelgeächs durch sein Wurzelwerk
die Ver- bzw. Entsorgungsleitungen des Einfamilienhaus der
Person A beschädigen. Person A fordert Person B auf das
Nadelgewächs zu entfernen. Es passiert nichts!
Gibt es eine rechtliche Grundlage das entfernen des
Nadelbaumes zu verlangen bzw. können Schäden an den Ver- bzw.
Entsorgungsleitungen geltend gemacht werden?
Hallo Thilo,
das ist eine Frage des Nachbarschaftsrechtes. Dieses ist Ländersache. Auch wenn die Probleme natürlich immer nur theoretisch sind, wäre es einfacher, wenn man sie entsprechend dem Bundesland des Fragestellers abhandeln könnte. (Tipp für die Vika)
Allgemein kannst du dich schon mal hier informieren: http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/bundeslaende… schau dabei auch auf Überschriften wie „Ausschluss des Beseitigungsanspruchs“
Grüße
Ulf
Hallo!
Dieses Baumthema ist in Deutschland wirklich eine Katastrophe.
Man kann sich jetzt darüber streiten, ob der Nachbar ein böser Mensch ist, ein Baum mehr wert als Deine Rohre und ob Wurzeln Wasserrohre beschädigen können.
Das bringt Dich aber keineswegs weiter.
Eine mögliche Vorgehensweise wäre:
-
Gutachten zur tatsächlichen Lage erstellen lassen. Dazu muss man zwar den Garten teilweise aufgraben, aber die ca. 1.000 Euro, die das kostet, sind Peanuts verglichen mit einem rechtsstreit oder einem defekten Rohr.
-
Falls eine Gefährdung für die Rohre durch das Gutachten belegbar ist: Nachbarn schriftlich auffordern, Abhilfe zu schaffen mit Fristsetzung und klarer Problembeschreibung sowie dem Hinweis, dass Du weitere Kosten durch eine Beschädigung bei ihm geltend machen wirst.
-
passiert nichts -> Anwalt.
-
passiert dann nichts -> Klage.
-
passiert dann in der Vollstreckung nichts, könnte man darüber nachdenken, den Baum auf eigene Kosten umzulegen. Hier würde ich allerdings nochmals einen Anwalt konsultieren. Das Problem bei vielen solcher Klagen ist, dass man zwar sein Recht erstreiten kann, aber in der Vollstreckung ggf. noch Jahre auf Beseitigung oder Neuanpflanzung von Bäumen warten kann.
Zudem könnte man prüfen, ob nicht die Entfernung der Wurzeln auf dem eigenen Grundstück zum Schutze der eigenen Installationen geboten und erlaubt wäre.
Ferner könnte man schon mal alle Äste und sonstigen Teile des Baumes, die auf das eigene Grundstück ragen, abschneiden. Das dürfte in allen Bundesländern legal sein. Evtl. verliert der NAchbar dann schon den Spaß an seinem Gewächs.
Generell: ich würde IMMER versuchen, mich gütlich zu einigen.
Man muss ja üblicherweise ohnehin eine Ersatzpflanzung leisten. Wenn Du hierzu einen Vorschlag machst und anbietest, die Kosten zu übernehmen, kann man sich vielleicht einigen. Meistens pflanzt man ja heute einen heimischen Laubbaum als Ersatz, z.B. Hainbuchen sind hier sehr schön und wachsen nicht ganz so schnell.
Ich habe seit 3 Jahren ähnlichen Ärger und ich würde dringendst empfehlen, sich ganz genau an die rechtlichen Vorgaben zu halten. Sonst ärgerst Du Dich noch jahrelang mit diesem Baum herum.
Zum Abschluß: ich bin kein Anwalt und schreibe hier nur meine aus der harten Realität geborenen Erfahrungen. Jedwede Haftung lehne ich ab.
Grüße,
Mathias
Hallo Mathias,
danke für den ausführlichen Artikel.
Gruß
Thilo