Werkstadt/ Kolbenfresser

Hallo ich habe mal eine Frage.

Wenn jemand einen Fahrzeugbrand (Kolbenfresser) erlitten hat, zustandegekommen duch zu wenig Oil aber der Wagen erst vor 3 monaten in der Inspektion war und die Oilkontrolllampe nicht funktioniert hat könnte dieser jemand die Werkstadt auf Schadensersatz oder zumindest auf eine Schatdnasteilnahme verklagen

Danke schon mal im Vorraus mfg: Alex

Ps: Paragrafen/Gesetzestexte währen dem jenigen eine grosse hilfe

Gegenfrage
Hallo,

Der einzige Text, den ich in dem Zusammenhang empfehlen kann, ist der des Handbuches, in welchem stehen sollte, daß man als Fahrer regelmäßig den Ölstand kontrollieren sollte.

Gruß
Sticky

Hallo ich habe mal eine Frage.

Hi,

Wenn jemand einen Fahrzeugbrand (Kolbenfresser) erlitten hat,
zustandegekommen duch zu wenig Oil aber der Wagen erst vor 3
monaten in der Inspektion war und die Oilkontrolllampe nicht
funktioniert hat könnte dieser jemand die Werkstadt auf
Schadensersatz oder zumindest auf eine Schatdnasteilnahme
verklagen

IANAL aber mit ein wenig Ahnung von Autos:

  • die Oel*druck*kontrollleuchte geht meist an wenns schon zu spaet ist, da ist der Oelfilm meist schon abgerissen, nur wenige Autos sind mit Oel*stand*kontrolle ausgestattet.
  • Der Oelverbrauch richtet sich nach der Laufleistung, wobei 1Liter/1000km als normal bei neuen Motoren angesehen wird, und diese Laufleistung ist in 3 Monaten leicht erreicht, daher schreiben die Hersteller eine regelmaessige Kontrolle durch den Fahrer vor. Und 1 Liter zu wenig kann schon toedlich sein.
  • Der Oelverbrauch kann sich immer aendern, durch Alterung des Motors und der Oelleitungen, aber auch durch die Wahl der Oelsorte, daher kann man sich auf „Der Verbraucht kein Oel“ nie verlassen.

Daher denke ich (IANAL und so), man haette nur dann eine Chance, wenn man der Werkstatt tatsaechlich Fehler nachweisen kann: zu viel/ zu wenig/ falsches oder minderwertiges Oel eingefuellt, Oelablassschraube „vergessen“ oder aehnliches, vorgeschriebene Arbeiten nicht ausgefuehrt (Oelfilterwechsel bei jeder Inspektion oder sowas, je nach Fahrzeug). Das kann alles ein Gutachter feststellen, da aber mit dem Fahrzeug 3 Monate lang gefahren wurde geh ich mal nicht davon aus dass es massiven Oelverlust gab, sowas sollte man als Fahrer schon schnell merken wenn die Sosse untenrum literweise auslaeuft. Daher: ohne gutachten kaum Chancen.

Ps: Paragrafen/Gesetzestexte währen dem jenigen eine grosse
hilfe

Ein Blick ins Handbuch… In den drei Monaten haette der Oelstand ettliche Male geprueft werden muessen, es sei denn die Karre faehrt 1 Mal am Tag 500m zum Einkaufen.

Gruss
Paul

Wenn jemand einen Fahrzeugbrand (Kolbenfresser) erlitten hat,
zustandegekommen duch zu wenig Oil aber der Wagen erst vor 3
monaten in der Inspektion war und die Oilkontrolllampe nicht
funktioniert hat könnte dieser jemand die Werkstadt auf
Schadensersatz oder zumindest auf eine Schatdnasteilnahme
verklagen

Selbst wenn die Werkstatt die defekte Lampe verschuldet haben sollte (was ich für eher unwahrscheinlich halte), sollte der Fahrer vor der Fahrt die Funktion des Lämpchens prüfen - deswegen (und natürlich auch wegen des fehlenden Öldrucks) leuchtet die Lampe bei eingeschalteter Zündung und stehendem Motor.

LG
Stuffi

Wie willst Du denn beweisen, dass ein Fehler in der Werkstatt den Kolbenfresser Deines Autos verursacht hat ? In drei Monaten kann viel passieren, wofür die Werkstatt nichts kann.

Hallo,
wenn du bei einer Vertragswerkstadt deines Wagenherstellers. Oder bei Atu warst gibt es doch eigentlich bei fast allen die 6 Monate Gewährleistung.

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wenn du bei einer Vertragswerkstadt deines Wagenherstellers.
Oder bei Atu warst gibt es doch eigentlich bei fast allen die
6 Monate Gewährleistung.

Und Du meinst, daß die dafür aufkommen, wenn jemand aus Faul- oder Blödheit ohne Öl rumfährt?

Das halte zumindest ich für eher unwahrscheinlich.

Gruß,
Christian

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Hi

Der Fahrer ist für sein Fahrzeug und dessen Funktion verantwortlich.
Wer es schafft einen Motor ohne Öl zu Tode zu fahren (ohne es absichtlich zu tun) muss ziemlich resistent gegen jegliche Geräusch-, Geruchs- und Laufeigenschaftsentwicklung sein, die den Tod des Motors begleiten. Da ist eine nicht funktionierende Kontrolleuchte sicher nicht der Alleinschuldige. bei jeder 3tten Tankfüllung den Ölstand zu kontrollieren ist doch wohl das minimum was man von nem Autofahrer erwarten kann…

HH

Natürlich nicht.
Aber falls er sinen Motor überprüfen lies und auch einen Ölwechsel machen lies finde ich ist in den 6 Monaten die Werkstatt in der Nachweispflicht.
Dafür habe ich ja gutes und meist teures Geld gezahlt um das Auto duchchecken udn repearien zu lassen und sorgenfrei die nächsten 6 Monate zu düsen (So jedenfalls die Werbung der Werkstätten wie Atu usw.)
Das er den Ölstand regelmässig zu kontrollieren, bzw ja auf die Ölstandslampe im Fahrzeug achten soll (Wenn die Leuchtet steht in fast jeden handbuch, ist der motor unverzüglich abzustellen) sollte ja klar sein.
Das er aber nach 1 Monat kein Öl mehr hat, obwohl der Wagen durchgecket wurde kann halt einfach nicht sein, Lase ja nicht den Wagen durchcheken damit er dann auf 1000km 2Liter Öl verliert.
Ist ja das gleiche wenn ich den Steuerriemen wechseln lasse und nach paar tausen KM reisst der. (Hatten wir schon mal, wurde von Werkstatt dann super Pronto und tutti perfekto nachgebssert, bzw. kahm neuer Zylinderkopf drauf)

Bin kein Anwalt.
Aber ansonsten bräuche ich ja auch keine Inspektionen usw.
Für was währ die onst gut?

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Ah wollte aber noch dazu sagen,
das oft die Realität anders aussieht als mein Rechtsempfinden.
Habe mir schon paar Fälle angeguckt wo ich über das Urteil dann sehr erstaunt war.

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