Unternehmer X hat das Urteil eines Landgerichtes in einem Streit um durch den Lieferanten höher als im Kostenvoranschlag angesetzte Kosten eines Produktes von einer beim Oberlandgericht zugelassenen Kanzlei prüfen lassen. Ergebnis der Prüfung: Ja, er habe Aussichten auf eine Revision zu seinen Gunsten. Das OLG kommt aber zu dem Urteil, daß weder für den Kläger noch den Beklagten, der ebenfalls Berufung einlegte, Aussicht auf Erfolg bestehe. Unternehmer X weist die prüfende Kanzlei auf ihre Aussage hin. Diese besteht aber auf Zahlung ihrer Verfahrenskosten. Die Prüfung selbst war bereits honoriert worden.
Also in vielen Fällen kann eine Entscheidung des Gerichtes nicht zu 100% vorhergesagt werden, das ist einfach so und auch nicht zu ändern. Die Frage ist, ob die Kanzlei, die die Rechtsfrage auf diese Art beantwortet hat von einer vertretbaren Rechtsansicht ausgegangen ist oder nicht. Nur in letzterem Fall ist es ein Haftungsfall.
Die Rechtsprechung wird in Deutschland nicht von Anwälten, sondern von Gerichten geleistet. Da gibt es viele verschiedene Ansichten und Urteile. Das Gericht hat eine Wertung vorgenommen, und die ist nun mal eine andere als die des Anwalts. Das ist Alltag! Wenn die Gesetzesanwendung so einfach und statisch-linear wäre, müßte man wohl nicht so lange studieren.