Verkäufer oder Käufer zuständig?

Hallo Forum,

folgendes:
Person A kauft von Person B eine Doppelhaushälfte. Alles läuft gut und Schlüssel und Geldübergabe ist bereits erfolgt. Nun hat Person A bei den Renovierungen folgendes entdeckt: zur besseren Übersicht: das Badezimmer ist in einem Anbau, der Anbau hat ein Dachboden der über den kompletten Anbau + Flur geht. Dieser Dachboden hat/hatte zwar eine Luke, die aber zutapeziert war und nicht geöffnet werden durfte, lt. Person B, da ihm der Notar geraten hatte, vor Kaufpreiszahlung Person A im Haus nichts machen zu lassen, da es aus irgendwelchen Gründen ja vorkommen könnte, das Person A ja nicht zahlen könnte und dementsprechend Person B Schäden am Haus hätte. Also wurde diese Luke erst nach Schlüsselübergabe geöffnet und festgestellt, das dort auf dem Dachboden ca. 7 cm² Altholz (alte Türen, Balken,ect.) lagen. Die Person B hatte das Haus von seinem Vater geerbt und nicht in dem Haus gelebt(er wüßte nicht, wie es auf diesem Dachboden aussehe, sagte er vor der Schlüsselübergabe).
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Hat Person A nun Pech gehabt oder muß Person B sich um die Entsorgung kümmern?
Vielen Dank für eure Antworten

Gruß Verena

Hallo Fragestellerin,

Hat Person A nun Pech gehabt oder muß Person B sich um die
Entsorgung kümmern?

Grundsätzlich kauft man ein Haus „wie besehen“. Schwerwiegende Mängel muß der Verkäufer mitteilen, wenn sie ihm bekannt sind. Etwas Gerümpel auf einem Dachboden sind aber sicherlich kein schwerwiegender Mangel.

So gesehen hat der Käufer das Objekt nicht gründlich genug besichtigt und muß sich selber um die Entsorgung kümmern.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

es ist leider nicht "etwas"Gerümpel, sondern massig! Das Gerümpel auf dem normalen Dachboden hatte Person A zur Kenntniss genommen.

Grundsätzlich kauft man ein Haus "wie besehen

  • ist klar, Person A konnte es aber nicht sehen!

hat der Käufer das Objekt nicht gründlich genug
besichtigt

DAS ging nicht, da Person A nicht die zugeklebte Luke öffnen durfte

Immer noch die gleiche Antwort?

Gruß Verena

Hallo,
wenn man etwas kaufen will und der Verkäufer will es nicht zeigen, macht Dich das nicht stutzig? Würdest Du blind ein Auto kaufen, von dem Du nur den Typ und eine ungenaue Beschreibung hast? Würdest Du bei ebay auf einen Gegenstand bieten, der ohne Bild und Beschreibung daherkommt?
Aber beim Kauf eines Hauses, den Du vielleicht nur einmal im Leben vornimmst und der mehr kostet, als Du jemals sonst ausgeben wirst, akzeptierst Du das?

Es gibt in so einem Fall drei Möglichkeiten:
a) Lass es bleiben.
b) Lass Dir vom Verkäufer schriftlich versichern, was da zu erwarten ist.
c) No risk, no fun. Geh das Risiko eben ein und lebe damit. Aber beschwer Dich hinterher auch nicht.

Gruß
loderunner (ianal)

Grundsätzlich kauft man ein Haus "wie besehen

  • ist klar, Person A konnte es aber nicht sehen!

Person A ist sicherlich auch nicht mit einem Bausachverständigen im Haus gewesen. Wenn jetzt größere Baumängel zu Tage treten würden, würde sich dann Person A auch darauf zurückziehen, er/sie habe es nicht wissen können ? Etwas sorgfältiger sollte man schon vorgehen, wenn man sechsstellige Beträge ausgibt.

DAS ging nicht, da Person A nicht die zugeklebte Luke öffnen
durfte

Und dann kauft Person A ein Haus ? Wenn dahinter wirklich gefährliche Sachen gelegen hätten, z.B. Baustoffe mit Asbest ?

Immer noch die gleiche Antwort?

Leider ja ! Die Vorgehensweise von A grenzt an Fahrlässigkeit.