Empfangsbestätigung=(späterer)Anspruchsverfall?

Moin zusammen.
Angenommen Person A wurde gemustert und bekommt nun einige Unterlagen ausgehändigt. Er unterschreibt, diese erhalten zu haben. In den Unterlagen selbst geht es nun allerdings Verpflichtungen, denen A nicht zugesagt hat.
Hat A mit der Empfangsbestätigung auch für die Korrektheit der Unterlagen garantiert?

Ich denke, es ist ein ähnliches Beispiel, wenn B (das ist jetzt eine neue Frage) ein Paket per Einschreiben erhält => unterschreibt, dieses empfangen zu haben und später dann feststellt, dass der Inhalt beschädigt ist. Hat er dann noch ein Recht, Schadensersatzansprüche zu stellen?
Oder passt das jetzt nicht, da A im Gegensatz zu B vorher die Unterlagen ansehen konnte.

Beste Grüße,
Disap

Angenommen Person A wurde gemustert und bekommt nun einige
Unterlagen ausgehändigt. Er unterschreibt, diese erhalten zu
haben. In den Unterlagen selbst geht es nun allerdings
Verpflichtungen, denen A nicht zugesagt hat.
Hat A mit der Empfangsbestätigung auch für die Korrektheit der
Unterlagen garantiert?

Kannst du das mal präzisieren? Die Pflichten im Wehrpflichtrecht ergeben sich doch sowieso aus Gesetz und nicht etwa aus dem Einverständnis des Wehrpflichtigen. Was hat das also mit der Unterschrift zu tun?

Ich denke, es ist ein ähnliches Beispiel, wenn B (das ist
jetzt eine neue Frage) ein Paket per Einschreiben erhält =>
unterschreibt, dieses empfangen zu haben und später dann
feststellt, dass der Inhalt beschädigt ist. Hat er dann noch
ein Recht, Schadensersatzansprüche zu stellen?

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun!? Abgesehen davon, dass in der Regel wohl weniger Schadensersatz einschlägig ist als vielmehr Sachmangelgewähr.

Levay

Servus.

Hat A mit der Empfangsbestätigung auch für die Korrektheit der
Unterlagen garantiert?

Kannst du das mal präzisieren? Die Pflichten im
Wehrpflichtrecht ergeben sich doch sowieso aus Gesetz und
nicht etwa aus dem Einverständnis des Wehrpflichtigen. Was hat
das also mit der Unterschrift zu tun?

Die Unterlagen beinhaltet die Erklärung, dass A seinen Wehrdienst neun Monate am Stück ableisten muss (rein theoretisch gesehen wäre die Alternative dazu, 6Monate zu machen und dann irgendwann noch einmal 1,5+1,5). Angeblich sollen das schon verbindliche Angaben sein, indem man die ‚Empfangsbestätigung‘ unterschrieben hat.

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun!? Abgesehen

Keine Ahnung, daher frage ich ja.

davon, dass in der Regel wohl weniger Schadensersatz
einschlägig ist als vielmehr Sachmangelgewähr.

Ahja, okay, danke.

MfG!
Disap

Hallo,

da steht doch ganz sicher eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf. Schau mal nach. Da steht dann wie und wo du was machen musst.

Gruß

Peter

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