Musterung mit Haschisch im Blut

Hallo.
Wenn jemandem bei der ersten Musterung Haschischrückstände im Blut nachgwiesen werden, dann wird er gebeten, den Konsum zu unterlassen und zu einem späteren Termin erneut zu erscheinen.
Dieser Mensch hat nun
a) nicht vor, Wehrdienst abzuleisten,
b) nicht die Absicht , den Haschischkonsum einzustellen
c) nichtsdestotrotz eine Affinition zum Zivildienst.

Was geschieht, wenn ihm bei der zweiten Musterung erneut Cannabisrückstände nachgewiesen werden können? Gilt dies als KOmplettverweigerung, da er in „bekifftem“ Zustand auch schlecht auf ein Altenheim losgelassen werden kann?
Droht ihm ein Strafverfahren, oder kann man ihm nichts?
Gut, wenn es so einfach wäre, hätten das sicher schon viele vor ihm gemacht…
Wie liegt der Fall?
Dank im Voraus

Hi,

meines wissens schliesst kiffen nicht automatisch vom Bund aus, aber vom benutzen von Waffen.

mfg
Matze

Was geschieht, wenn ihm bei der zweiten Musterung erneut
Cannabisrückstände nachgewiesen werden können? Gilt dies als
KOmplettverweigerung, da er in „bekifftem“ Zustand auch
schlecht auf ein Altenheim losgelassen werden kann?

Die Musterung dient überhaupt nicht der Überprüfung, ob man jemanden „auf ein Altenheim loslassen“ kann, sondern nur der Prüfung der Wehrdiensttauglichkeit. Wer nicht *wehrdiensttauglich* ist, ist auch nicht *wehrpflichtig*, und wer nicht wehrpflichtig ist, muss und kann auch keinen Zivildienst ableisten.

Levay

Hi,

abgesehen von der Musterung und ihrem Ergebnis (direkte strafrechtliche Kosequenzen sind nicht zu erwarten - der Konsum ist nicht illegal) gibt es einen weiteren Aspekt: der Konsum und sein Fortdauern ist amtlich bekannt. Spätestens wenn man den Führerschein machen will, wird man die Folgen zu spüren bekommen. Bzw. könnte sich bei schon erteilter Fahrerlaubnis die Führerscheinbehörde demnächst melden.

Gruß Stefan

Wenn jemandem bei der ersten Musterung Haschischrückstände im
Blut nachgwiesen werden, dann wird er gebeten, den Konsum zu
unterlassen und zu einem späteren Termin erneut zu erscheinen.
Dieser Mensch hat nun
a) nicht vor, Wehrdienst abzuleisten,
b) nicht die Absicht , den Haschischkonsum einzustellen
c) nichtsdestotrotz eine Affinition zum Zivildienst.

Was geschieht, wenn ihm bei der zweiten Musterung erneut
Cannabisrückstände nachgewiesen werden können? Gilt dies als
KOmplettverweigerung, da er in „bekifftem“ Zustand auch
schlecht auf ein Altenheim losgelassen werden kann?
Droht ihm ein Strafverfahren, oder kann man ihm nichts?
Gut, wenn es so einfach wäre, hätten das sicher schon viele
vor ihm gemacht…
Wie liegt der Fall?
Dank im Voraus

Hi

da freut sich aber die Führerscheinstelle, wenn sie wieder mal eine MPU anordnen darf - und die wird nicht so einfach, da da ja offensichtlich jemand sein Suchtverhalten nicht im Griff hat.

Gruß
HaWeThie

Hallo. Es geht in diesem - rein hypothetischen - Fall nicht um den Führerschein; damit hatte meine Anfrage nichts zu tun. Gibt es hier jemanden, der konkret auf die von mir gestellte Frage zu antworten in der Lage ist?
Danke und schönen Gruß Thanatos

Levay, wenn es stimmt was Du sagst, dann wäre ja allein der Konsum von Cannabis schon ein entspanntes und probates Mittel zur Befreiung von der Wehrdienstpflicht… das kann ich mir nicht vorstellen. Die andere Möglichkeit klingt schon etwas plausibler(aber nur etwas), daß aufgrund der Rückstände nur die Tauglichkeisstufe herabgesetzt wird. Und auch erscheint mir recht dubios, da man ja wohl schlecht CannabisKonsum z.B. mit einer Sehschwäche vergleichen kann, da ersteres Manko ja durch eigenes Verschulden zustandegekommen ist…

Hier wird ziemlich viel Murks geschrieben… denn auch die Menschen bei der Musterung sind Ärzte und unterleigen der Schweigepflicht. Eine MPU sthet demnach wohl kaum deswegen an.

Aber: Die Folge dürfte sein, dass derjenige trotzdem für tauglich erklärt wird und keine Jobs mit Auos oder Waffen machen darf. Da gibt es schon so ein paar - vorzugsweise am Wochenende und nach Dienstschluss - für die derjenige gadenlos eingeteilt wird.
Ausserdem könnte er zum Psychologen geschickt werden.

Ansonsten sehe ich da keine Folgen.

Gruss Ivo

Hi nochmal,

ich weiss nicht was du damit sagen willst.
Die Tauglichkeitsstufe ergibt sich aus der Anzahl der Verwendungsauschlüsse und sagt nicht aus wozu derjenige befähigt ist.

Um eine mögliche Verwendung abzulesen muss man schon das ganze Datenblatt in der Hand haben.

Ein Canabiskonsument hat einfach mehr Ausschlüsse.
Als ein genauso gesunder Mensch ohne Konsum.

Hi,

Hallo. Es geht in diesem - rein hypothetischen - Fall nicht um
den Führerschein; damit hatte meine Anfrage nichts zu tun.

doch damit hat Deine Frage sehr wohl zu tun. Du fragtest u.a. ob es wirklich so einfach sei sich mit Kiffen vor dem Wehrdienst zu drücken. Darauf haben wir Dir erzählt, daß es nicht unbedingt ein einfacher Weg ist - immerhin will die große Mehrheit der jungen Männer auch Kraftfahrzeuge führen.
Daß bei einem später evtl. angestrebten Eintritt in den öffentlichen Dienst erhebliche Schwierigkeiten drohen, brauche ich nicht zu erwähnen, oder?

Gibt es hier jemanden, der konkret auf die von mir gestellte
Frage zu antworten in der Lage ist?

Lies die Antworten…da sind Antworten auf Deine Fragen enthalten (ich sehe mehr als eine Frage Deinerseits…)

Gruß Stefan

Levay, wenn es stimmt was Du sagst, dann wäre ja allein der
Konsum von Cannabis schon ein entspanntes und probates Mittel
zur Befreiung von der Wehrdienstpflicht…

Dazu habe ich NICHTS geschrieben. Ich habe nur geschrieben, dass man keinen Zivildienst ableisten muss/kann, wenn man nicht wehrdiensttauglich ist. Und das ist nun mal Fakt.

Levay

Hallo. Es geht in diesem - rein hypothetischen - Fall nicht um
den Führerschein; damit hatte meine Anfrage nichts zu tun.
Gibt es hier jemanden, der konkret auf die von mir gestellte
Frage zu antworten in der Lage ist?

Doch, ich: Keine Wehrdiensttauglichkeit, so auch kein Zivildienst. Dass du das nicht glaubst, ist dein Problem.

Levay