Gewährleistung bei Reparaturen?

Hallo,
in einem Thread weiter unten (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…) ging es darum, ob nach einer Reparatur eines Gerätes sich die Gewährleistung oder Garantie irgendwie ändert. Oder ob es eine Gewährleistung für die Reparatur selber gäbe.
Die Antwort dort lautete: der Reparaturauftrag war ein Werksvertrag gemäß §631…651 BGB. Und demnach gibt es für die Reparatur eine Gewährleistungspflicht nach §634 mit einer Verjährungsfrist gemäß §634a.
Was ich nicht genau verstanden habe sind zwei Dinge:
a) beträgt die Verjährungsfrist nun 2Jahre gemäß Absatz 1 Satz 1 (Wartung oder Veränderung) oder 3Jahre gemäß Absatz 1 Satz 3 mit Hinweis auf §195 BGB?
b) Besteht eine Gewährleistung auf verwendete/eingebaute Ersatzteile getrennt vom Werksvertrag? Also so, als ob dies Ersatzteile getrennt von der Reparatur erworben worden wären? Handelt es sich bei den Ersatzteilen um einen Verbrauchsgüterkauf?

Gruß und Danke im Voraus
loderunner

Wie - keiner traut sich? (owt)
-nix-