Von Kaufvertrag zurücktreten

Hallo Experten!

Angenommen jemand unterschreibt einen Vertrag über den Kauf einer Küche in einem Küchenstudio. Kann man von so einem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten?
Ich weiß daß dies bei Haustürgeschäften möglich ist. Aber in einem solchen Fall?

Wenn in so einem Vertrag eine Anzahlung angegeben ist (sagen wir etwa 30%) - ist das zulässig? Habe mal gehört daß das nicht erlaubt ist. Würde dieser Vertrag dann allgemein ungültig?

Wer weiss was?
Gruß,
celo

Hallo celo

Sonderbedingungen für Küchentürgeschäfte gibt es jedenfalls nicht. Warum eine Anzahlung den Kaufvertrag ungültig machen sollte, kann ich auch nicht verstehen.

Gruß!

Horst

Hallo,

kann man nicht. Vertrag ist Vertrag. Sonst müsste man das ja anders nennen. Sie sind aber nicht allein: viele Leute glauben, dass sie innerhalb einer Frist wieder zurücktreten können. Ist aber definitiv falsch.

Die Anzahlung ist mit 30% recht hoch, OLG Dresden hat mal entschieden, dass das ZU hoch sei. 20% seien ok. Der Vertrag wird damit aber kaum ungültig.

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00538…

Was am Vertrag aber mal anzusehen ist: wurde genau schriftlich festgehalten, was Sie gekauft haben? Alle Einzelteile, alle Typen-Nummern von E-Geräten, alle Masse? Je ungenauer, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es kein gültiger Vertrag ist.

Im Vertrag muß genau beschrieben sein, was zu welchem Preis und wann zu liefern ist.

VG
T.

kann man nicht. Vertrag ist Vertrag. Sonst müsste man das ja
anders nennen.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Wenn es in den einzelnen Fällen Widerrufsrechte gibt, ändert das ja auch nichts daran, dass ein Vertrag vorliegt.

Die Anzahlung ist mit 30% recht hoch, OLG Dresden hat mal
entschieden, dass das ZU hoch sei. 20% seien ok. Der Vertrag
wird damit aber kaum ungültig.

Das wird, nehme ich an, mit AGB-Recht begründet. Denn der Grundsatz ist schließlich Vertragsfreiheit. Wie auch immer, gut, dass du den Hinweis gegeben hast.

Was am Vertrag aber mal anzusehen ist: wurde genau schriftlich
festgehalten, was Sie gekauft haben? Alle Einzelteile, alle
Typen-Nummern von E-Geräten, alle Masse? Je ungenauer, um so
größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es kein gültiger
Vertrag ist.

Das ist aber sehr grob formuliert, ja sehr missverständlich sogar. Ein Kaufvertrag ist nicht ungültig, wenn nicht alles aufgeführt ist. Im Gegenteil: Die wesentlichen Vertragsbestandteile, die unabdingbar sind, sind recht wenige.

Im Vertrag muß genau beschrieben sein, was zu welchem Preis
und wann zu liefern ist.

Nein. Z.B. „wann“ muss im Vertrag nicht stehen. Was soll denn bitte die Folge sein, wenn es nicht drinsteht? Dass der Vertrag ungültig ist?

Levay