Hallo WWWler!
…angenommen das Amtsgericht ( Vollstreckung ) schickt Herrn „Schuldner“ einen Vollstreckungsbescheid mit der Ankündigung am Tag x nach Hause zur „Vollstreckung“ des Titels zu kommen, weil ansonsten die Wohnung durch einen Schlosser geöffnet werden wird…usw.
Angenommen der Herr „Schuldner“ hat diese Post aber nie bekommen, war auch nicht zu Hause und am Tag x war tatsächlich der GV oder OGV da und hat die Wohnung amtlich geöffnet… Wie kann sich „Herr Schuldner“ nun dagegen wehren. Was ist wenn der GV oder OGV es wg. Überbelastung einfach versäumt hat dieses Vorhaben anzukündigen. Das Ergebnis der Vollstr. war „fruchtlos“. Hr. Schuldner konnte sich nun seinen neuen Schlüssel bei der Polizei abholen. Kann eine solche „Türöffnung“ auch ohne Ankündigung durchgeführt werden?? Was ist z.B. wenn Herr Schuldner beim selben OGV vor Jahresfrist bereits eine Eidesst. Vers. abgegeben hat, die ja drei jahre Gültigkeit hat. Eine solche kostenintensive Massnahme wäre dann zudem auch noch sinnlos und unverhältnismässig oder??
Danke fürs Interesse!
Angenommen der Herr „Schuldner“ hat diese Post aber nie
bekommen, war auch nicht zu Hause
Das ist äußerst unwahrscheinlich. Solche Post kommt in der Regel mit Postzustellungsurkunde und die wird, falls der Empfänger nicht anwesend ist, beim Postamt hinterlegt und der Empfänger darüber informiert. Damit ist die Sendung beim Empfänger angekommen. Wer dann nicht zur Post geht und sich das Schreiben abholt, kann hinterher nicht so tun, als wäre nichts geschehen.
Hallo!
Das ist äußerst unwahrscheinlich. Solche Post kommt in der
Regel mit Postzustellungsurkunde und die wird, falls der
Empfänger nicht anwesend ist
…ganz einfach in den Briefkasten geworfen, was dann auf der Urkunde vermerkt wird.
Florian.
Feststellen,welcher ‚Postdienst‘ dafür zuständig
Hallo Wendi,
dann sollte man einmal feststellen,welcher Postzustellungsdienst diese
„Post-Zustellungs-Aufträge“ denn für das Amstgericht „zustellt“…
Seit es die „Privatisierung“ der Zustellung gibt,ist es nämlich keineswegs mehr sicher,das Post auch wirklich denn „Empfänger“ erreicht…
Hier in NRW wurde durch die Verbraucherzentrale ein „Test“ durchgeführt…
dabei schnitten einige „private Zustelldienste“ bei der Zustellung von
„Behördenpost“ mit „Mangelhaft“ ab…
Ein Beispiel:
Ein Manhbescheid an die Gastwirtschaft „Schluckauf“ in GE erreichte diese nicht,weil der Briefzusteller der „Privaten Post“ anscheinend nicht in der Lage war,die im übrigen Korrekte Zustellanschrift zu lesen…denn der „Briefkasten“ der Gaststätte befand sich nicht am Eingang derselben sondern um die Ecke (übrigens exakt die Zustellanschrift)…
…nicht ganz korrekt…
denn nur der Mahnbescheid u.d. anschl. Vollstreckungsbescheid kommen i.d.R. mit PZU aber die Ankündigung des „Besuchs“ zur Vollstreckung/Pfändung durch den GV oder OGV werden aus Kostengründen meistens mit normaler Tagespost versendet! Und hier scheint mir der Causas knaxus zu liegen!
Gruss
HW
Das ist äußerst unwahrscheinlich. Solche Post kommt in der
Regel mit Postzustellungsurkunde und die wird, falls der
Empfänger nicht anwesend ist, beim Postamt hinterlegt und der
Empfänger darüber informiert. Damit ist die Sendung beim
Empfänger angekommen. Wer dann nicht zur Post geht und
sich das Schreiben abholt, kann hinterher nicht so tun, als
wäre nichts geschehen.