Kennt jemand ein Urteil zur Rente welches erstmalig Verträge im nachhinein geändert hat. Ich habe schwache Erinnerungen an eine Berichterstattung über freiwillig rentenversicherte Handwerksmeister in Berlin vor 1990.
Etwas genauer!
Kennt jemand ein Urteil zur Rente welches erstmalig Verträge
im nachhinein geändert hat. Ich habe schwache Erinnerungen an
eine Berichterstattung über freiwillig rentenversicherte
Handwerksmeister in Berlin vor 1990.
Hallo,
etwas mehr Infos müssten schon sein, wenn jemand tatsächlich etwas wissen soll. Um welche Verträge handelt es sich? Geht es um die gesetzliche RV oder eine private RV?
Viele Grüße
Florian
Es geht um eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen RV. Die gesetzliche RV hat Selbständigen über die Handwerksinnung früher attraktive Angebote gemacht die später nicht eingehalten wurden. In meiner Erinnerung das erste mal in der BRD bzw West-Berlin, dass ein rechtmäßig zustanden gekommener Vertrag nach geltendem Recht im Nachhinein durch einen Vertragspartner geändert wurde und ein Gericht dies bestätigte.
Hallo!
Was nun genau damit gemeint ist, verstehe ich leider immer noch nicht. Es ist jedoch richtig, dass sich die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 1972 u. a. auch Selbstständigen öffnete. Diese konnten sich ab dem Jahr 1972 freiwillig versichern. Für die Handwerksmeister wurde jedoch schon bald die Pflichtversicherung eingeführt, was eine freiwillige Versicherung ausschließt.
Meines Wissens hat aber noch jeder eine Rente für die von ihm eingezahlten Beiträge erhalten. Die Rentenversicherung hat hier auch keine „Verträge“ geändert - zumal die Rentenversicherung mit einem Versicherten auch gar keine Verträge schließt, sondern im Fall von freiwillig Versicherten nur auf Antrag tätig wird.
Viele Grüße
Florian
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