Recht bei Reparatur eines Monitors

Hallo zusammen,

mal angenommen,…JEMAND kauft bei einer Firma einen Monitor. Nach 2 Jahren, geht etwas an diesem Monitor kaputt. Auf dem Monitor ist noch Garantie drauf und dieser JEMAND bringt den Monitor zur Reparatur bei der Firma.

Das war Anfang Februar…mittlerweile ist Mai, sprich, es sind 3 Monate vergangen.

Es wurden des öfteres Mails an die Firma geschickt und JEMAND bekommt seit diesen 3 Monaten immer die selbe Antwort „Es dauert noch 2 Wochen, da Teile benötigt werden“.

Was kann JEMAND nun unternehmen, denn es ist doch nciht normal das es 3 Monate dauert. Kann JEMAnd die Firma irgendwie unter Druck setzten o.ä.??

Danke im vorraus!

Frist setzen…
…ist grundsätzlich angesagt. 14 Tage sind annnehmbar, danach Wandlung des Vertrages und Rückforderung der Kaufsumme —> geht i.d.R. nicht ohne Anwalt! Achtung: Nachbesserungsrecht für den Verkäufer dabei beachten!
Gruss
HW

…ist grundsätzlich angesagt. 14 Tage sind annnehmbar,
danach Wandlung des Vertrages und Rückforderung der Kaufsumme
—> geht i.d.R. nicht ohne Anwalt! Achtung:
Nachbesserungsrecht für den Verkäufer dabei beachten!

Komisch, ich wüßte ohne Kenntnis der Bedingungen des Garantievertrages gar nicht, welche Rechte der Käufer in so einem Fall hätte.

Beeindruckt,

Christian

Hallo Christian,

aber eine so unangemessen lange Reparaturzeit berechtigt, egal was in den allg. Vertragsbedingungen steht, zur Wandlung.

Normalerweise macht das der Händler auch ohne Anwalt.

Ich würde raten, nochmals eine Frist zu setzen und dann auf Wandelung zu bestehen.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

man muss nicht unbedingt ‚bedingungen‘ kennen…
…sondern kann sich ja z.B. auf’s BGB berufen. Im Rahmen dessen kann jeder Betroffener die Rechtsmittel in Anspruch nehmen, die er für gerechtfertigt hält…allerdings sollte man sich auf die geltende Rechtssprechung stützen, deswegen: Am besten zu Anwalt!
Gruss
HW

Komisch, ich wüßte ohne Kenntnis der Bedingungen des
Garantievertrages gar nicht, welche Rechte der Käufer in so
einem Fall hätte.

Beeindruckt,

Hallo,

…sondern kann sich ja z.B. auf’s BGB berufen.

und wann verjähren die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmangelhaftung?

Gruß,
Christian

Hallo,

aber eine so unangemessen lange Reparaturzeit berechtigt, egal
was in den allg. Vertragsbedingungen steht, zur Wandlung.

in dem Artikel, um den sich die ganze Veranstaltung hier dreht, ist eine aus meiner Sicht aufschlußreiche Formulierung zu finden: Nach 2 Jahren, geht etwas an diesem Monitor kaputt.

Ich würde raten, nochmals eine Frist zu setzen und dann auf
Wandelung zu bestehen.

Und ich würde dazu raten, die Garantiebedingungen rauszusuchen. Das Thema „gesetzliche Sachmangelhaftung“ hat sich - zumindest, wenn die Angaben im Ausgangsartikel stimmen - erledigt.

Gruß,
Christian

Frist setzen…
Danke, für die Beteilung am Problem…

zu den 2 Jahren Garantie…
die Firma, von der der Monitor ist, gibt generell 2 Jahre Garantie…aber auf bestimmte „eigene“ Produkte geben die 5 Jahre Garantie.
Also ist dies doch auf jeden Fall in der Garantie Frist.

Was hat man denn unter Wandelung zu verstehen? Das man den Kaufpreis erstattet bekommt…von „damals“?!

Kann man der Firma denn nun „drohen“ oder sie unter „Druck setzten“. Oder belächeln die das denn dann einfach nur.

Und die Frage wäre zudem noch, ob es sich für 200€ lohnt mit einem Anwalt da aufzutauchen.

Was bedeutet denn „gesetzliche Sachmangelhaftung“…

Falls Infos benötigt werden, kläre gerne weiter auf, wollte nur keinen ewig langen Text schreiben…

LG

Hallo,

die Firma, von der der Monitor ist, gibt generell 2 Jahre
Garantie…aber auf bestimmte „eigene“ Produkte geben die 5
Jahre Garantie.
Also ist dies doch auf jeden Fall in der Garantie Frist.

es gibt die gesetzlich geregelte Sachmangelhaftung des Verkäufers, deren Inhalt hier schon teilweise wiedergegeben wurde (Minderung, Nacherfüllung, Rücktritt). Die Sache hat sich aber spätestens nach zwei Jahren erledigt; außerdem müßtest Du nach Ablauf der ersten sechs Monate nachweisen, daß der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.

Etwas völlig anderes ist eine freiwillige Hersteller- oder Verkäufergarantie. Derartige Garantien können beliebig ausgestaltet werden, d.h. im Garantiefall kann es sein, daß Dir das Gerät repariert wird und Du pro Tag Wartezeit einen vergoldeten Hamster bekommst oder daß man Dir ein Selbstportrait des Firmengründers aus Kindertagen überreicht.

Ohne Kenntnis des Garantievertrages läßt sich zu dem Thema also absolut nichts sagen, weil der Garantiegeber in seinen Zusagen völlig frei ist.

Zum Unterschied zwischen Garantie und Sachmangelhaftung s. auch hier: FAQ:1152

Es wird sicher kein Fehler sein, eine Frist zu setzen, aber welche Leistungen Du erwarten kannst, steht nur in den Garantiebedingungen.

Gruß,
Christian

Also kann man quasi nicht mehr machen als denen ne Frist zu setzten, bevor die mir wieder einmal sagen, es dauert noch 2 Wochen.

Aber das mit dem unter Druck setzen kann ich dann ja vergessen, wie gesagt, >

Dann werden die sich das so auslegen, wie die es brauchen, oder?!

Und wenn ich denen jetzt eine Frist setzte, werden die sich sicherlich nur einen ins Fäustchen lachen, denn die haben ja quasi „die Macht“.

LG

Hallo,

Also kann man quasi nicht mehr machen als denen ne Frist zu
setzten, bevor die mir wieder einmal sagen, es dauert noch 2
Wochen.

auf das, was in der Garantieerklärung steht, hast Du einen Anspruch, den Du im Notfall per Gericht durchsetzen kannst.

Aber das mit dem unter Druck setzen kann ich dann ja
vergessen, wie gesagt, >

An gemachte Zusagen muß sich der Garantiegeber natürlich halten.

Dann werden die sich das so auslegen, wie die es brauchen,
oder?!

Eigentlich sind die Texte in der Regel relativ eindeutig, so daß es da recht wenig auszulegen gibt.

Und wenn ich denen jetzt eine Frist setzte, werden die sich
sicherlich nur einen ins Fäustchen lachen, denn die haben ja
quasi „die Macht“.

Du hast die Macht, nämlich einen Anspruch aus der Garantieerklärung. Nur: Finden und lesen mußt Du sie.

Gruß,
Christian

und wann verjähren die Ansprüche aus der gesetzlichen
Sachmangelhaftung?

Ich weiß es, ich weiß es!! *g*

Levay

und wann verjähren die Ansprüche aus der gesetzlichen
Sachmangelhaftung?

Ich weiß es, ich weiß es!! *g*

Schon klar *g*

C.

Soll ich sagen? Soll ich? Soll ich???

ja…

ja…

zwei Jahre :smile:

Also ich finde zu dem Thema Garnite nur diese paar Zeilen…und wirklich schlau werd ich nciht draus…

2 Gewährleistung und Garantie
2.1 Soweit bei den einzelnen Produkten keine näheren Angaben gemacht werden, gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten
2.2 Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gelten die jeweiligen Angaben zur Garantie durch die Hersteller, wobei FIRMA ausschließlich bei der Abwicklung zur Erfüllung dieser behilflich ist.
2.3 Für komplette Rechner gibt FIRMA eine 5-Jahres-Garantie gemäß unserer Allgemeinen Garantiebedingungen.
2.4 Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Die FIRMA 5-Jahres-Garantie ist davon nicht betroffen.

Ich will die FIRMA ja gar nciht vor Gericht zwingen oder sonst etwas erreichen, ich will lediglich erreichen, das die mit der Reparatur reinhauen und sich nciht ewig Zeit lassen. Also bin ich quasi nur auf eine Beschleunigung des ganzen Verfahrens aus.

LG

ja…

zwei Jahre :smile:

Schön gesagt :smile:

Hallo,

2.3 Für komplette Rechner gibt FIRMA eine 5-Jahres-Garantie
gemäß unserer Allgemeinen Garantiebedingungen.

dann wären die AGB wohl hilfreich, sofern ein kompletter Rechner gekauft wurde. Fällt die ganze Veranstaltung unter die 2-Jahres-Regel, dann ist das Thema gegessen, sofern die zwei Jahre vorbei sind, was ich anhand Deines Ausgangsartikels annehme.

Ich will die FIRMA ja gar nciht vor Gericht zwingen oder sonst
etwas erreichen, ich will lediglich erreichen, das die mit der
Reparatur reinhauen und sich nciht ewig Zeit lassen. Also bin
ich quasi nur auf eine Beschleunigung des ganzen Verfahrens
aus.

Noch mal: Wenn Du einen Anspruch aus der Garantie hast, dann kannst Du diesen auch durchsetzen bzw. dessen Erfüllung auch verlangen. Wenn aber das Setzen der Nachfrist nicht hilft, wirst Du um einen Anwalt bzw. ein Gerichtsverfahren nicht umhin kommen.

Gruß,
Christian

sofern ein kompletter Rechner gekauft wurde

Nee, ich habe nur den Monitor dort gekauft.

Also ich habe mal die Unterlagen rausgekramt…der Kauf wurde am
15.07.04
abgeschlossen…und zur Reparatur wurde der Monitor am
11.02.06
gebracht.

Demnach sind die 2 Jahre doch nicht vorüber und ich hätte noch Garantie Ansprüche.
Demnach kann ich eine Nachfrist setzten und um Nacherfüllung „bitten“ aber was ist, wenn die FIRMA dort nicht drauf reagiert. Dann kann ich doch quasi nur noch mit nem Anwalt „drohen“