Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

Hallo,

Person A arbeitet beim Flughafen, hat gegen das Aufenthaltsgesetz
verstoßen. Person B kommt nicht aus EU-Ländern und hat kein Aufenthaltsvisum. Person A und eine andere Person haben Person B geholfen über das Zoll durch zukommen. Person A hat dabei sein Flughafenausweis verwendet.
Alle Beteiligte wurden von Zoll erwischt, von Person A ist der Ausweis beschlagnahmt.

Die Frage ist, hat Person A eine Chance weiterhin in diese Firma weiter zuarbeiten oder ist es eine fristlose Kündigung, kann er mit Abfindung rechnen? Welche art von Strafe erwartet Person A?
Person A ist für alle Tipps dankbar!!!

Die Frage ist, hat Person A eine Chance weiterhin in diese
Firma weiter zuarbeiten oder ist es eine fristlose Kündigung,
kann er mit Abfindung rechnen? Welche art von Strafe erwartet
Person A?

Hallo,

IANAL, aber wenn der Flughafenausweis beschlagnahmt wurde, kann Person A ja wohl unmöglich zur Arbeit erscheinen. Eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers halte ich zumindest für gerechtfertigt und von einer Abfindung kann Person A in dem Fall wohl nur träumen.

Gruß
Sticky

kann er mit Abfindung rechnen?

Wenn man wegen einer Straftat, die mit dem eigenen Beruf zusammenhängt, fristlos gekündigt wird, kann man wohl kaum eine Abfindung erwarten.

Hallo,

zum einen - eine fristlose Kündigung durcfh den AG ist wahrscheinlich und auch gerechtfertigt. Eine Abfindung wird es wohl schwerlich geben.

Des weiteren wird es Post vom Staatsanwalt geben.
Derjenige sollte sich vielleicht mal den Teil mit den Strafen des Aufenthaltsgesetes ansehen… §95, §96 usw…

Gruss Ivo