Folgendes Problem: Person X kauft im Ladengeschäft Y eine PC-Steckkarte.
Nach Einbau der Karte merkt Person X aber, dass der Rechner mit dieser Karte nicht startet. Dazu meinte der Hersteller der Karte nach Rücksprache: Die Karte wurde im Standard PCI 2.2 gebaut, der Rechner von Person X unterstützt nur PCI 2.1.(PCI 2.1 wurde bis ca. 2001 verbaut)
Leider wird diese Hardwarevorraussetzung auf der Verpackung nicht aufgeführt - es wird nur ein freier PCI slot gefordert. Auch im Handbuch der Karte findet sich diesbezüglich keinerlei Hinweis.
Person X erkundigt sich also nach Steckkarten, die in der benötigten PCI 2.1 Bauweise hergestellt wurden und findet eine große Auswahl.
Zurück bei Händler Y schildert Person X das Problem, wird aber abgewiesen: Händler Y führt keine Steckkarte in der PCI 2.1 Bauweise und kann sie daher nicht umtauschen und verweigert auch eine Erstattung des Kaufpreises, weil die Karte nicht defekt ist.
Ist die Ware aus Sicht von Person X nun mangelhaft(mangelhaft gekennzeichnet) und wie steht Person X rechtlich mit seiner Forderung auf Nachbesserung da?
Du schreibst leider sehr wenig Fakten. Welche Karte genau? Welches Mainboard hast du mit welchem Bios?
PCI Versionsprobleme MB/Karte sind eher selten, weil normalerweise abwärtskompatibel, aber können eben vorkommen wie du gesehen hast.
Bei den typischen günstigen Preisen für eine Karte lohnt sich wohl auch eine längere Auseinandersetzung mit dem sturen Händler nicht.
Gibts ein neues Bios für die Karte und/oder für das MB?
Was sagen die technischen Doks vom Karte und MB ?
Eventuell die Karte mal in einem anderen Slot testen.
Wenn alles nichts hilft, dann a) einen neuen PC kaufen oder b) das Ding bei Ebay verhökern und bei einem anderen Händler eine neue kaufen.
Servus
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Ist die Ware aus Sicht von Person X nun mangelhaft(mangelhaft
Nein, die Karte ist nicht mangelhaft, denn sie funktioniert ja. Dass sie in Deinem PC nicht funktioniert, dafür kann der Händler nichts. Hattest Du ihm gesagt, welchen PCI-Standard Du brauchst ? Wahrscheinlich nicht, denn Du hast Dich ja auch erst schlau gemacht, nachdem die Karte nicht lief.
Ich habe bewußt die technischen Details ausgelassen, weil die meiner Meinung nach im Recht Forum nichts zu suchen haben.
Aber die Sache sieht so aus. Die Karte kann nicht auf PCI 2.1 Mainboards laufen, da auf den PCI Steckplätzen eine 3.3V Leitung fehlt. Daher kann auch das Wechseln des PCI Steckplatzes nichts bringen. Weiterhin kann man sich die fehlende 3.3V Leitung natürlich nicht per BIOS Upgrade ‚nachrüsten‘.
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Warum sollte ich den Händler fragen?
Ich habe auf die Verpackung geschaut und gesehen, dass mein Rechner die Hardwareanforderungen erfüllt, welche aufgeführt waren. Ich dachte dafür sind diese Angaben da.
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Hi,
ich würde in diesem Falle von einem Sachmangel ausgehen (BGB § 434 http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html).
Der Rest steht im FAQ:1152.
Schönen Gruß
Christian
Hallo!
Also ich kenne die Rechtsprechung dazu nicht, daher jetzt meine persönliche Meinung:
Wenn auf der Verpackung steht es genügt PCI, tatsächlich genügt aber nur PCI 2.2. dann entspricht die Ware nicht der Beschreibung, von der man ausgehen kann, dass sie Bestandteil der vertraglichen Verpflichtung des Verkäufers ist. Die Leistung des Verkäufers ist daher nicht vertragsgemäß , es liegt daher ein Mangel vor. Der Käufer hat daher Gewährleistungsansprüche. (Anm.: Ob das Teil tatsächlich funktioniert oder nicht ist für die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt nicht relevant).
Gruß
Tom