Mietrecht in Österreich

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Sep 2000

Halloö,

in der Hoffnung, hier auch Rechtsexperten zu finden, die sich in Österreich auskennen, habe ich folgende Frage. Mein Mietvertrag ist befristet auf 3 Jahre. Der Mietvertrag endet ohne sondere Kündigung. Im Mietvertrag selber ist kein weiterer Eintrag über Kündigungsfristen. Ich möchte die Wohnung nun aber vorzeitig verlassen. Habe ich die Möglichkeit, zum Monatsende zu kündigen oder gibt es auch hier die 3-Monats-Frist?

Tipps und Hinweise fand ich im Moment noch nicht, wäre für Eure Unterstützumg dankbar.

Thanks
Bye

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Mietrecht in Österreich

    in der Hoffnung, hier auch Rechtsexperten zu finden, die sich
    in Österreich auskennen...
    Also suchst Du deutsche Juristen, die sich in Ö nicht verlaufen? *g*

    (Eine E-Mail mit einer nützlichen Antwort ist schon weggeschickt. :-) )


    P.

  2. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: Mietrecht in Österreich

    Grundsätzlich können befristete Verträge überhaupt nicht gekündigt werden. Aus welchen Gründen soll den gekündigt werden? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Mietrecht in Österreich

      Aus welchen Gründen soll den gekündigt
      werden?
      Hallö,

      ich möchte gerne die Wohnung wechseln. Verbesserung halt sozusagen. Der Vermieter meiner jetztigen Besenkammer ist sehr nett und umgänglich, aus gegebenen Umständen allerdings halte ich ein Wohnen in dem Haus für unzumutbar. Lärmbelästigung, Umfeld etc. Wäre doch eigentlich ein Grund, ohne Frist kündigen zu können?

      Aber ich habe bereits fundierte Infos erhalten.

      Dank Euch

      Bye

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