Wer muß den Rechtsanwalt bezahlen

Wer muß den Rechtsanwalt bezahlen?
Person XXXX geht zum Rechtsanwalt und läßt von diesem Anwalt
einen Brief an Person YYYY schicken. Einige Wochen nach diesem
Brief schickt dieser Anwalt nun eine deftige Rechnung an Person YYYY
mit folgender Begründung:
— nachdem Sie sich mit der Abholung des bei Herrn XXXX eingelagerten
Umzugsguts in Verzug befanden, sind Sie zur Übernahme der durch meine
Tätigkeit angefallenen Kosten verpflichtet----.
Wer muß in diesem Falle den Rechtsanwalt bezahlen?
Der Auftraggeber also Person XXXX oder Person YYYY
Besten Dank für jede ernsthafte Antwort

Person YYYY wenn der Verzug gegeben ist.

Person XXXX ist der Auftraggeber und haftet als solcher selbstverständlich für die Anwaltskosten- wer die Musik bestellt, muss sie halt auch bezahlen. Der Anwalt wird auf keinen Fall leer ausgehen…
Die nächste Frage ist, ob XXXX das Geld vielleicht von YYYY zurückverlangen kann, wenn letzterer das Schlamassel verursacht hat. Offenbar meinen XXXX und der Anwalt, dass dies so sei und haben der Einfachheit halber mal die Rechnung gleich an den Verursacher geschickt- eine durchaus übliche Praxis. YYYY sollte das Geld nur dann nicht bezahlen, wenn er entweder keinen Schaden verursacht hat oder die Beauftragung eines RA unnötig war- etwa weil er nie selbst von XXX angesprochen wurde und dieser vorschnell einen Anwalt beauftragt hat.