Hallo Experten,
angeregt durch ein Problem meines heutigen ICE-Nebensitzers ergeben sich für mich einige Fragen in puncto „Rechtssicherheit der Bahn“.
Situation:
Ich hab meine Fahrkarte am Automaten gelöst. Dort habe ich einen Sparpreis 50 bezahlt und die Karte kam ausgedruckt zu mir. Ich saß in dem bestimmten Zug.
Mein Nebensitzer hatte auch sein Sparpreis50-Ticket dabei. Jedoch hatte dieser es im Internet erworben. Unten drunter gibt es wohl eine Passage (ich hab mir meine Online-Tickets noch nie so genau durchgelesen) aus der hervorgeht, dass eine Art ID-Card (und zwar die, mit der gezahlt wurde) mitgeführt werden muss. Mein Nebensitzer hatte nun wiederum diese ID-Card nicht dabei. In seinem Fall war es wohl die VISA. Also musste er, obwohl er im richtigen Zug saß und ein bezahltes (ich unterstelle das jetzt mal) Ticket besaß, erneut die Fahrt bezahlen.
Daher meine Frage:
Dieser Passus unten ist okay, aber ich find das doppelt bezahlen schon eine ziemliche Frechheit. Sparpreis50-Tickets können zudem auch nicht umgetauscht werden. Was ist denn eben in einem solchen Fall? Hätte der Nebensitzer nicht bezahlt, hätte ihn der Schaffner vermutlich an der nächsten Haltestelle rausgeworfen. Hätte er kein /nicht genug Bargeld dabei gehabt (EC-Karte geht ja im Zug auch nicht und Bahncard hat er wohl nicht), hätte der Schaffner laut eigenen Aussagen nochmal 40 Euro wegen Schwarzfahrt obendrauf gelegt. Kann die Bahn denn Vergesslichkeit so bestrafen? Wie sähe denn im Zweifel die Rechtssicherheit hier aus? Ggf. auch vor Gericht?
Für mein Verständnis ist die Bezahlung des Kunden erbracht und die Bahn hat ihre Leistung erbracht, erbittet sich aber wiederum eine Doppeltzahlung ihrer Leistung.
Interessanter wird das ganze, wenn mir sowas passiert wäre und ich meine Karte im Wohnort liegen gelassen hätte. Dann hätte mich die Fahrtstrecke zusätzlich zu den 45 Euro nochmal die Nachgebühr je Richtung von 45 Euro gekostet. Sprich: 135 Euro. Kann das richtig sein?
ich hatte mal den anderen Fall, den Ausdruck von dem Ticket verloren.
Zunächst wurden meine Personalien aufgenommen, mir ein Ersatzticket ausgeestellt (kostenlos) und mir gesagt was ich tun sollte:
am Zielort habe ich das Ticket in einem Internetcafe neu ausgedruckt und hatte somit eines für die Rückfahrt
zuhause bin ich dann zum Bahnschalter mit dem Erstazticket und dem richtigen und das wurde eingeschickt
Gezahlt habe ich also nichts extra, nur etwas Lauferei gehabt.
Eigentlich hätte ja auch in dem von dir geschilderten niemand einen Zweitdruck des Tickets mit der ID KArte verwenden können, ohne aufzufallen. Also hätte die Bahn das eigentlich genauso handhaben können.
Rechtsgrundlage für die Fragen ist die Eisenbahn-Verkehrsordnung (http://bundesrecht.juris.de/evo/BJNR206630938.html). Hier steht, dass der Reisende im Besitz eines gültigen Fahrscheins sein muss. Das war dein Nebenmann leider nicht, da ihm die Legitimation fehlte. Bitte bedenke, dass es eine so bequeme Möglichkeit des Ticketkaufs (einfach zu Hause buchen und ausdrucken) nicht geben könnte, wenn die Bahn nicht das Recht hätte, eine Legitimation zu verlangen.
Auch zum Thema Erstattung steht etwas in der EVO. § 18 (2): „Der Tarif bestimmt, bei welchen ermäßigten Fahrausweisen der Fahrpreis erstattet wird.“ Da der Tarif beim Sparpreis 50 keine Erstattung vorsieht, hat dein Nebenmann keinen Anspruch.
Eine weitere Möglichkeit, den Schaden bei Vergesslichkeit zu verringern, schlägt nach meiner Ansicht leider auch fehl. Wenn jemand ein gültiges Ticket vergessen hat, gibt es immer noch die Möglichkeit, den erhöhten Fahrpreis auf 7 € zu senken gemäß § 12 (3). Aber dein Nebenmann hat im Zug keinen erhöhten Fahrpreis bezahlt, sondern den Normalpreis. (Hier bin ich mir aber nicht hundertprozentig sicher, eventuell könnte man durch Analogie doch einen Ermäßigungsanspruch ableiten?).
Aber eine Möglichkeit besteht immer. Man kann an die DB schreiben, mit genauer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der Belege. In der Regel gibt es auch Entschädigungen aus Kulanz.
Die Legitimation beim Internet-Ticket muß man vorweisen, weil der reine Fahrschein ein PDF-Dokument ist und auch 2 mal ausgedruckt werden kann.
(ich buche oft für meinen Chef und drucke immer ein 2. Exemplar aus, für den Fall, daß er seines verlegt etc.)
Erst in Zusammenhang mit der Kreditkarte, mit der das Ticket bezahlt wird, wird ein echtes Ticket drauf - denn die Kreditkarte gibt es eben nur einmal.
Sonst könntest Du mit den Ticket-Duplikaten einen ganzen Zug füllen…
im Prinzip richtig, aber so naiv ist die Bahn auch nicht. Die Online-Tickets haben ein Zertifikat bestehend aus einer Zahlen-Buchstaben-Kombination oder teilweiße inzwischen sogar einen Barcode. Bei der Kontrolle im Zug wird das Zertifikat in das Kontrollgerät eingegeben und die ID-Card ausgelesen, sobald es einmal eingegeben wurde ist es dann gesperrt. Somit ist es nicht so leicht möglich das Ticket zu duplizieren bzw. mehrmals zu verwenden.
Lg,
Michael
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