Hallo!
Angenommen, B kauf von K einen gebrauchten PKW zum Preis vom 16.900 Euro. B fällt kurz danach leider auf, dass er nicht das nötige Kleingeld hat, um dem Kauf weiter abzuwickeln und meldet sich einfach nicht. Leider hatte K in seinen AGB bei Nichtabnahme einen pauschalen Schadensersatz von 10 % des Kaufpreises festgesetzt…meint jemand, dass diese 10 % nicht dem durschnittlich zu erwartenden Schaden bei einem Neuwagenhändler entsprechen - § 309 Nr.5 BGB? Hat jemand überzeugende Argumente gegen diese - überaus
verbreitete und übliche Klausel?
Florian.
Hallo Florian,
es handelt sich - insofern - wohl um eine Tatsachenfrage, aber ich möchte noch etwas anderes anmerken: Man könnte hier nämlich auch Nr. 6 für einschlägig halten. Dass etwas als Schadensersatzpauschale bezeichnet wird, ändert nichts an der Möglichkeit, dass es sich um eine Vertragsstrafe handelt. Für die Abgrenzung kommt es darauf an, ob die Klausel ausschließlich der Vereinfachung von Schadensersatzansprüchen dient oder ob darüber hinaus oder sogar namentlich Sinn der Sache ist, Druck auf den Schuldner auszüben, seine Verbindlichkeit zu erfüllen; die Frage lautet, ob ein ernsthafter Versuch vorliegt, antizipiert den typischerweise eintretenden Schaden abzuschätzen (vgl. Palandt § 276 Rn. 26). Ich halte das zumindest für einen Gedanken wert, denn der typischerweise eintretende Schaden, wenn ein Auto nicht abgenommen wird, liegt doch im Verwaltungsaufwand (oder?), und der ist doch unabhängig vom Kaufpreis des Autos, so dass ein Prozentangabe in diesem Fall m.E. eher für eine Vertragsstrafe spricht. Das ist sicher Kasuistik, aber wenn du meine Idee nicht ganz doof findest, kannst du ja mal in einem Kommentar nach Beispielen zur Abgrenzung suchen.
Levay
Hallo Levay!
abgenommen wird, liegt doch im Verwaltungsaufwand (oder?), und
der ist doch unabhängig vom Kaufpreis des Autos, so dass ein
Prozentangabe in diesem Fall m.E. eher für eine Vertragsstrafe
spricht.
Die Idee hatte ich auch schon. Charakteristisch für die Vertragsstrafe ist aber doch, dass sich der Vertragspartner durch diese ein Druckmittel gegen den andern Teil verschaffen will um so dahin zu wirken, dass dieser nicht vertragsbrüchig wird.
Bezogen auf die Abnahme des Fahrzeuges kann ich mir aber nicht vorstellen, dass es hier beim normalen Kunden eines besonderen Druckmittels bedürfe. Immerhin will man doch im Regelfall möglichst schnell an die neue Karre rankommen und wird das Auto abnehmen. Probleme treten wohl eher bei der Bezahlung auf 
Also ich denke schon, dass es sich dabei um einen pauschalierten Schadensersatz handelt. Das sehen wohl auch die Gerichte so, wenn ich mir die Rechtsprechung dazu anschaue, wird eigentlich gar groß disuktiert, ob das nun eine Vertragsstrafe sein könnte…ich frage mich nur, ob die 10 % von der Höhe her angemessen sind. Wie Du schon gesagt hast, ist doch da in der Regel nur ein wenig Papierkram angefallen und die Karre wird vermutlich eh bald an einen anderen Kunden verkauft werden…Wobei der BGH ja dann meint, man könne anführen, dass ein Schaden entstanden sein, weil man an den Kunden, an den man das Auto letztlich verlauft hat, auch ein anderes Fahrzueg hätte verkaufen können.
Mal angenommen, der Verkäufer bezieht sich einfach nur darauf, er wolle wegen der Nichtabnahme nun Schadensersatz in Höhe von 10 % lt. AGB - ist das überhaupt schlüssig? Immerhin muss er doch, auch wenn die Höhe pauschal ist, zumindest darlegen, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Das tut er aber doch nicht, wenn er einfach nur sagt „Du hast nicht abgenommen, jetzt will ich Schadensersatz“ - oder ist das substantiiert genug?..frag’ ich mich grad und muss wohl noch ein wenig in Palandt & Co. blättern 
Florian.
Bezogen auf die Abnahme des Fahrzeuges kann ich mir aber nicht
vorstellen, dass es hier beim normalen Kunden eines besonderen
Druckmittels bedürfe. Immerhin will man doch im Regelfall
möglichst schnell an die neue Karre rankommen und wird das
Auto abnehmen. Probleme treten wohl eher bei der Bezahlung auf

Hm, bei welchen Verträgen bedarf es denn eines besonderen Druckmittels? Wann würdest du eine Vertragsstrafe annehmen?
Ich frage nur aus Interesse, weil natürlich für dich als Referendar die Ansicht der Rechtsprechung eh viel wichtiger ist. Wenn du aber schon herausgefunden hast, dass die Gerichte das alles oft entschieden habe, wird es doch relativ leicht sein, auch die weiteren Argumente herauszufinden. Der Palandt, soweit ich das überblicke, gibt nicht viel dazu her, aber es gbt ja viiiieeeel umfangreichere Kommentare.
Viel Erfolg!
Levay