ich bin bemüht, mich an die Richtlinien zu halten.
Person A hat gegen Firma A einen vollstreckbaren Titel und über das Amtsgericht läuft auf dieser Grundlage eine Pfändung gegen Firma A sowie deren Drittschuldner - jedoch bisher und mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch zukünftig erfolglos.
Person A ist verzweifelt, braucht das Geld zum eigenen Lebensunterhalt; denkt über das Eintreiben per „Faustrecht“ (Inkassoinstitut mit vermutlich muskulösen Herren) nach
Person A hat aber auch Angst um das eigene Wohlergehen und zweifelt grundsätzlich, ob diese Variante der richtige und einzige Weg ist?
Fragen:
1)
Gibt es nicht vielleicht die Möglichkeit, diesen Titel zu verkaufen? (Soll der Käufer doch entscheiden, wie er an sein Geld kommt)
In wie weit begeht Person A durch die Beauftragung eines Faustrecht - Inkassoinstitutes eine Straftat?
In wie weit begeht Person A durch die Beauftragung eines
Faustrecht - Inkassoinstitutes eine Straftat?
Das kommt drauf an, wie sich die netten Herren strafbar machen. Nötigung, Körperverletzung, Erpressung, ist ja alles denkbar. Dann setz Anstiftung davor und Du weißt, wie sich der Auftraggeber eventuell strafbar machen könnte.
es gibt tatsächlich eine Branche, in der leistungsgestörte Fordreungen gekauft und eingezogen werden. Allerdings läuft das in ganz anderen Dimensionen. Banken, Versicherungen, Telefonunternehmen verkaufen solche Forderungen in Milliardenhöhe. Auf Inkasso spezialiete Unternehmen kaufen die Forderungen und ggf. die Sicherheiten auf, zu einem deutlich unter dem Nennwert liegenden Preis und ziehen die Forderungen ein.
Sie können einen Gewinn erzielen, weil sie Sicherheiten oftmals besser verwerten können und insgesamt das Inkasso darauf spezialisert ist…das ist weniger eine Frage der „muskulösen Herren“ als von Rationalisierung
Eine einzelne Forderung dürfte aber nicht marktgängig sein…
Person A kann die Forderung an eine Factoringesellschaft verkaufen. Wenn die Gesellschaft erfolg sieht, zahlen die in der Regel 70%.
Es gibt Faustrecht-Inkassos die so was machen. Kenne auch eine. Möchte das aber hier nicht offen schreiben.
Wenn Ihre Forderung durch den GV nicht eintreibbar ist sollten Sie schnellstens einen GV beauftragen und vom Gläubiger eine EV verlangen. Dieses muss er dann machen. Mal sehen wie sich das in seiner Schufa macht. Wenn er diese EV nicht ablegt ergeht Haftbefehl. Die Kosten für eine EV liegen bei ca. 35 EUR die Sie tragen müssen.
Ich würde das durchziehen.
Gruß
Jörg
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Gibt es nicht vielleicht die Möglichkeit, diesen Titel zu
verkaufen? (Soll der Käufer doch entscheiden, wie er an sein
Geld kommt)
Sicher, wenn der Person die Forderung jemand abkauft.
Sonst hilfts halt nichts. Vielleicht kann die Person mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung ausmachen. Theoretisch könnte die Person bei Insolvenz des Schuldners ein Insolvenzverfahren beantragen. Die Person kann auch weiterhin vollstrecken. Das hängt alles vom Einzelfall ab.
Allgemein möchte ich aber sagen: Schlechtem Geld sollte man kein gutes hinterherwerfen. Wenn eine Forderung uneinbringlich ist, ist es oft sinnvoll und am billigsten sich schlicht und einfach damit abzufinden. Wer nichts hat, dem kann man auch nichts nehmen.
Eines sollte man jedenfalls nicht tun: den Weg der Legalität verlassen, indem man unseriöse Inkassobüros beauftragt.