Angenommen Herr X findet ein bezahlbares Haus mit grossem Grundstück und vielen hohen Bäumen die das ganze Sonnenlicht nehmen. Er kauft das Haus und fällt wiederrechtlich ein Paar der Bäume. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?
Danke Herr X äh Christian
IANAL
Wenn Herr X vorher festgestellt hat, daß die Bäume schon arg angefault
waren und Umsturzgefahr bestand, er aber sofort neue junge Bäume
pflanzt (die erst die Enkel wieder vor ein Problem stellen), dürfte er
mit der Behörde keinen zu großen Ärger haben.
War in der Nachbarschaft so
))
Angenommen Herr X findet ein bezahlbares Haus mit grossem
Grundstück und vielen hohen Bäumen die das ganze Sonnenlicht
nehmen. Er kauft das Haus und fällt wiederrechtlich ein Paar
der Bäume. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?
Danke Herr X äh Christian
Danke
Sagt Herr X 
Baumschutzsatzung bei der Gemeinde erfragen…
… sonst kann es großen Ärger und entsprechende Kosten geben.
Zuständig sind für solche Anfragen die „Unteren Landschaftsbehörden“.
In NRW angesiedelt bei den Kreisverwaltungen. Bei kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung.
Die Bezeichnung kann in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen.
MfG Zorro
Bitte
Such mal mit „Baumschutzsatzung NRW“ bei Google.
Die Satzung habe ich glatt vergessen, Zorro hat es aber gemerkt.
Hier noch einige links:
http://www.bund-nrw.de/files/baumschutz.pdf
baumschutzsatzung 2004.bekanntmachung
http://www.versmold.de/baumschutzsatzung_2004.pdf
http://www.bruehl.de/stadt_bruehl/ortsrecht/satzung_…
http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nrw.html
Viel Spaß beim vorsichtigen Sägen
W
Hallo erstmal,
Baumschutzsatzungen sind kommunal, d.h. die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ist nach entsprechenden Regelungen zu befragen. Gibt es keine, dann droht vermutlich gar nichts. Gibt es Regeln, dann kann es u.U. sehr teuer werden. Richtig übel wird es, wenn es um „Naturdenkmale“ geht.
Gruß vom Wiz
Angenommen Herr X findet ein bezahlbares Haus mit grossem
Grundstück und vielen hohen Bäumen die das ganze Sonnenlicht
nehmen. Er kauft das Haus und fällt wiederrechtlich ein Paar
der Bäume. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?
Danke Herr X äh Christian
Wie schon gesagt, ist das stark abhängig vom Bundesland.
In Bremen habe ich vor 5 oder ein paar mehr Jahren ziemliche Probleme bekommen, als ein Walnussbaum gefällt werden sollte. Dann wurde das Gesetz so geändert, dass Bäume, die dichter als 5m am Haus oder dichter als 2m an der Grundstücksgrenze stehen ohne weiteres gefällt werden dürfen. Nicht nur wegen des Schattens, es ist ja auch feuchter dort. Auch haben Umweltler u.ä. Ideologen inzwischen gemerkt, dass das Beschatten von Häusern nicht gerade sinnvoll ist bezüglich "passiver Nutzung von Sonnenenergie
)
Habe dann die Walnuss sofort weg gemacht. Wie es jetzt ist, weiss ich nicht, vielleicht schon wieder geändert.
Fazit: Genau erkundigen!
Gruß, Stucki
Hi!
Wenn Herr X vorher festgestellt hat, daß die Bäume schon arg
angefault
waren und Umsturzgefahr bestand, er aber sofort neue junge
Bäume
pflanzt (die erst die Enkel wieder vor ein Problem stellen),
dürfte er
mit der Behörde keinen zu großen Ärger haben.
War in der Nachbarschaft so))
VORSICHT!!!
In Bayern kostet so etwas je nach Art und Größe bis in den mittleren 5-stelligen e-Bereich hinein.
Ich würde mit der zuständigen Behörde sprechen, wenn irgendwer weiß, was für Bäume dort stehen.
Oftmals sind die gar nicht so daneben, sogar die Obergrünen Münchner waren bei mir ganz vernünftig. Nur die däml… Nachbarn in der WEG haben mir einen Strich durch die Rechnung gemacht, als vorsicht!
IANAL
Grüße,
Mathias
Angenommen Herr X findet ein bezahlbares Haus mit grossem
Grundstück und vielen hohen Bäumen die das ganze Sonnenlicht
nehmen. Er kauft das Haus und fällt wiederrechtlich ein Paar
der Bäume. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?
Danke Herr X äh Christian