Mahngebühren schon nach der ersten Mahnung?

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Sep 2000

Ist das zulässig? Bisher dachte ich immer erst nach der dritten...

Vielen Dank.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Neuerdings ja

    Tach auch,
    nach einem neuen Gesetz darf das so sein.
    Eine Zahlung wird danach 30 Tage nach Zugang fällig. Eine "in Verzug setzung" durch den Gläubiger ist nicht mehr notwendig.
    Rein theoretisch dürfen auch Verzugszinsen genommen werden.
    Gruß
    HaWeThie

  2. Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
    Re: Mahngebühren schon nach der ersten Mahnung?

    Ist das zulässig? Bisher dachte ich immer erst nach der
    dritten...

    Vielen Dank.
    Es ist ein verbreiteter Irrglaube daß überhaupt eine Mahnung ausgesprochen werden muß. Theoretisch könnte man sofort nach Verstreichen des Zahlungsziels einen Anwalt beauftragen oder einen Mahnbescheid schicken. Als Schuldner haben Sie generell alle Schäden zu ersetzen die aus der verspäteten Zahlung resultieren. Dazu zählen auch Unkosten für Mahnungen, da das Schreiben und Versenden derselben schließlich auch was kostet (Arbeitszeit, Porto usw.). Nach dem neuen "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" sind sie 30 Tage nach Rechnungszugang automatisch im Verzug; es können Zinsen 5 % über dem Basiszinssatz verlangt werden, das sind momentan ca. 8 %.

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